Stellenabbau bei Opel: Kurzarbeit als Druckmittel?
Der Betriebsrat wirft dem Management vor, die Kurzarbeit zu nutzen, um den Druck beim Arbeitsplatzabbau zu erhöhen. Die Geschäftsführung widerspricht vehement.
Von Ralf Heidenreich
Leiter Redaktion Wirtschaft
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Die Agentur für Arbeit gewährt Kurzarbeitergeld, um nach eigenen Angaben „wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn die Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben“. Für die Zeit der Kurzarbeit werde ein Teil der Kosten des Entgelts für Ihre Beschäftigten. „Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert zu 50 oder 100 Prozent erstattet“, so die Agentur.
Um Kurzarbeitergeld müssen die Unternehmen den Angaben zufolge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Müssen Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben, bis auf bestimmte Ausnahmen abgesehen.
Bei Kurzarbeit erhalten die Beschäftigten 60 Prozent des Netto-Entgelts, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld stufenweise erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent. Zunächst auf 70 beziehungsweise 77 Prozent des Netto-Entgelts, ab dem 7. Bezugsmonat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.