Darmstädter Unternehmen rekrutiert Fachkräfte in Serbien
Seit 1. März ist das neue Fachkräftegesetz in Kraft getreten. Die Firma Meantime wirbt im Ausland Arbeitskräfte an - so sieht die Bilanz nach einem Wochenende aus.
Von Anja Ingelmann
Reporterin Wirtschaft Südhessen
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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz gilt seit 1. März. Voraussetzung für eine Beschäftigung ist, dass der Abschluss der Fachkräfte aus dem Ausland vor der Einreise anerkannt wurde. Deutsche Sprachkenntnisse (B2-Prüfung) sind Pflicht. Die Beschränkung auf sogenannte Mangelberufe entfällt, ebenso die Vorrangprüfung, ob es Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle gibt. Ermöglicht wird auch die Einreise zur Arbeitssuche für sechs Monate, sofern der Lebensunterhalt selbst bestreitet wird.
IT-Kräfte benötigen keinen formalen Abschluss, müssen aber drei Jahre Berufserfahrung und ein zu erwartendes Monatsgehalt von mindestens 4020 Euro nachweisen. Zuwanderer über 45 Jahre müssen mindestens 3685 Euro verdienen oder eine Altersversorgung nachweisen.
Um Visa schneller ausstellen zu können, wird in Ausländerbehörden und deutschen Botschaften Personal aufgestockt. (ain/epd)