Wer eine Reise bucht und in den Urlaub fährt, sollte die Absicherung für den Notfall nicht vergessen. Aber welche Versicherungen lohnen sich tatsächlich?
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Welche Versicherungen für den Urlaub machen Sinn?
Die wichtigste Versicherung bei Reisen ins Ausland ist nach Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) eine Krankenversicherung. Reiserücktritts- oder -abbruchsversicherungen seien weniger wichtig, da derartige Schäden nicht den Lebensstandard gefährden und eine Leistung oft mit vielen Einschränkungen verbunden ist. Die Reisegepäckpolice ist für den BdV eine „grundsätzlich ungeeignete Versicherung“. Wer mit dem Mietwagen im Urlaub unterwegs ist, sollte eine Zusatzversicherung – die sogenannte Mallorca-Police – abschließen. Auch die Stiftung Warentest und das Verbraucherschutzmagazin „Finanztip“ sehen das ähnlich: Eine Reiserücktrittsversicherung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll.
Worauf man bei Auslandskrankenversicherungen achten sollte
Was bringt eine Auslandskrankenversicherung?
Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine Behandlung im Ausland. Dazu zählen ambulante und stationäre Behandlungen, Arznei- und Heilmittel sowie ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in Europa in der Regel nur für Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind. Ein Rücktransport wird grundsätzlich nicht übernommen.
Worauf muss bei Auslandskrankenpolicen geachtet werden?
„Beim Abschluss sollten Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss. Gerade für Ältere oder Alleinreisende sei es belastend, wenn sie schwer krank sind und in einem Land versorgt werden müssen, dessen Sprache sie vielleicht nicht sprechen. Darüber hinaus sollte eine Erkrankung, die vor Reisebeginn bestand, mitversichert sein. Denn oft versuchten Versicherungen, chronische Erkrankungen auszuschließen.
Wie teuer sind die Policen?
„Die Prämienhöhe für eine Auslandskrankenversicherung ist überschaubar“, heißt es beim Bund der Versicherten. Eine Jahrespolice koste für eine Einzelperson zwischen acht und zwölf Euro. Ab einem bestimmten Alter werde häufig ein Zuschlag erhoben, der zwischen 15 und 80 Euro liegt. Günstige Jahresverträge für Familien kosten nach Einschätzung des BdV zwischen 20 und 30 Euro. Ein Selbstbehalt lohne sich in der Regel nicht. Je nach Vertrag gelte die Versicherung für Reisen bis zu zwei oder drei Monate.
Rund um die Reiserücktrittsversicherung
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Der Bund der Versicherten hält wenig von diesen Policen: „Oftmals ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können.“ Auch die Stiftung Warentest ist skeptisch. Bei lange im Voraus gebuchten und teuren Reisen könne eine derartige Police sinnvoll sein, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen gelten im Schadenfall?
Reiserücktrittsversicherungen zahlen, wenn aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und Stornogebühren anfallen. Bei den Gründen ist das Kleingedruckte im Vertrag entscheidend, da die Versicherungen hier sehr unterschiedliche Bedingungen vorsehen. In der Regel wird bei schweren Unfällen und unerwarteten Erkrankungen gezahlt. Das trifft oft auch zu, wenn ein Angehöriger oder Mitreisender stirbt. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten auch, wenn das Eigenheim durch einen Brand oder Einbruch stark beschädigt wurde oder der Betroffene seinen Arbeitsplatz verloren hat oder nach Arbeitslosigkeit einen neuen Job antritt. „Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass die Definitionen, wann genau eine Krankheit tatsächlich schwer und unerwartet ist, bei jedem Anbieter anders und nicht immer ganz eindeutig ist“, warnt Finanztip.
Wie teuer sind die Policen?
Die Prämien richten sich nach dem Reisepreis, Zahl der Versicherten und Laufzeit. Bei einem Reisepreis von 1500 Euro rechnet der BdV für eine Einzelperson mit Kosten von 50 bis 80 Euro ohne Selbstbehalt. Sinnvoll sei, dass der Anbieter am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmannes teilnimmt, rät Finanztip. Dann könne der Betroffene im Streitfall kostenlos die Schlichtung in Anspruch nehmen.