Möglichst viele Wertstoffe recyceln

Der Gelbe Sack wird von Entsorgungspartnern der dualen Systeme in regelmäßigen Abständen bei den Haushalten abgeholt und zu Sortieranlagen für Leichtverpackungen transportiert.   Foto: Reclay Holding GmbH
© Reclay Holding GmbH

Wer verpackte Waren verkauft, ist auch für die korrekte Entsorgung der Verpackung verantwortlich. Darum haben sich bisher aber leider nicht alle Firmen gekümmert. Abhilfe soll...

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Herborn. Wer verpackte Waren verkauft, ist auch für die korrekte Entsorgung der Verpackung verantwortlich. Darum haben sich bisher aber leider nicht alle Firmen gekümmert. Abhilfe soll das neue Verpackungsgesetz schaffen, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt.

"Dann nimmt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister offiziell ihre Arbeit auf. Dort müssen sich alle Unternehmen registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Das betrifft alle Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen", erläutert Barbara Hettche, Referentin der Geschäftsführung der Reclay Group.

Bislang lag die Recyclingquote in Deutschland bei durchschnittlich 66 Prozent

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Das Herborner Unternehmen ist eines von neun dualen Systemen in Deutschland, deren Kerngeschäft das Recycling von Wertstoffen ist. Hierfür arbeitet es mit Recycling- und Entsorgungsunternehmen zusammen, die Wertstoffe aus der Verpackungssammlung bei Verbrauchern und anderen Anfallstellen abholen, sortieren und der Wiederverwertung zuführen.

Der größ;te Teil der Stoffe stammt aus den Gelben Säcken beziehungsweise Tonnen, welche die Verbraucher regelmäß;ig zur Abholung an die Straß;e stellen sowie aus Altglas- und Altpapiercontainern.

Bei der Wiederverwertung wurden bislang noch nicht so hohe Quoten erreicht, wie es sich die Politik einstmals erhofft hat. Nach einem Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) lag die Recyclingquote in Deutschland zuletzt bei durchschnittlich 66 Prozent.

In Paragraph 16 des neuen Gesetzes sind daher nun höhere Zielgröß;en als bisher festgelegt. Bei Glas, Eisenmetallen und Aluminium sollen es künftig mindestens 80 Prozent sein, bei Pappe, Papier und Karton 85 Prozent, bei Getränkekartonverpackungen 75 Prozent und bei sonstigen Verbundverpackungen 55 Prozent. Für Kunststoffe ist eine werkstoffliche Verwertung von wenigstens 65 Prozent festgelegt.

Das neue Gesetz soll eine ökologische Lenkungswirkung entfalten, die darauf abzielt, möglichst viele Wertstoffe zu recyceln und so die natürlichen Ressourcen zu schonen.

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Für die Kunden der dualen Systeme werden sich durch das neue Gesetz die Gebühren ändern, wobei zukünftig für Verpackungen, die leichter wiederzuverwerten sind, nicht so viel gezahlt werden soll wie für aufwendiger zu recycelnde Verpackungen. "Wir stehen gerade im intensiven Austauch mit unseren Kunden und schauen uns ihre Produkte an. Wenn eine Verpackung aus Papier oder Pappe besteht, ist sie natürlich leichter zu verwerten, als wenn bei ihrer Herstellung eine Multi-Layer-Folie verwendet wurde", macht Hettche deutlich.

Im Idealfall bestehe eine Verpackung nur aus einem Material. Es gelte nun, gemeinsam mit den verpackungsrechtlich verpflichteten Unternehmen sinnvolle Verpackungslösungen zu entwickeln, um weitere Regulierungen zu vermeiden, die irgendwann in dem kompletten Verbot bestimmter Verpackungen gipfeln könnten.

Die Reclay Group begrüß;e, dass die bisherige Verpackungsverordnung durch ein Verpackungsgesetz abgelöst werde. "Viele Dinge werden auf diese Weise differenziert und neu geregelt", so die Referentin der Geschäftsführung.

Neu ist, dass mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes auch die Geldbuß;en für Verstöß;e gegen die gesetzlichen Vorgaben teilweise deutlich auf bis zu 200 000 Euro pro Verstoß; erhöht werden.

Auch an die Bürger wird Reclay gemeinsam mit den übrigen dualen Systemen im nächsten Jahr mit einer Informationskampagne rund ums Recycling herantreten. Denn "Otto Normalverbraucher" kann durch richtiges Mülltrennen einen groß;en Beitrag dazu leisten, die Quoten bei der Wiederverwertung zu erhöhen. "Als Faustregel gilt: Alle Verpackungen kommen in den Gelben Sack. Es sei denn, sie bestehen aus Papier oder Glas", macht Hettche deutlich. Papier und Glas können die Verbraucher weiterhin wie gewohnt in den entsprechenden Tonnen und Containern entsorgen.

Die Reclay Group stellt Kunden und Interessenten dabei sowohl Dienstleistung als auch Beratung zur Verfügung, um die Umsetzung der Verpackungsverordnung und ab kommendem Jahr des Verpackungsgesetzes zu gewährleisten.

Von Markus Reeh