Herborn will Vereinen in Not helfen

Vor neun Monaten haben Wildschweine den Rasenplatz des SSC Juno Burg zerstört. In Not geratenen Vereinen möchte die Stadt Herborn künftig schnell unter die Arme greifen....

Anzeige

HERBORN. Vor neun Monaten haben Wildschweine den Rasenplatz des SSC Juno Burg zerstört. In Not geratenen Vereinen möchte die Stadt Herborn künftig schnell unter die Arme greifen. Damit das möglich ist, muss aber eine Satzungsänderung her.

Das aktuellste Beispiel ist der SSC: Am Montag sprach sich der Ausschuss für Soziales, Partnerschaft, Jugend und Kultur bei einer Enthaltung dafür aus, den Club mit 9638 Euro zu fördern. Dazu ist eine "Härtefall-Regelung" nötig. Über die hatte der Haupt- und Finanzausschuss bereits im April und im Juni diskutiert. Nun stimmte der Sozialausschuss geschlossen dafür, die Satzung der Vereinsförderung zu ändern.

Was war passiert? Im Dezember 2017 hatten Wildschweine den Rasen in Burg fast komplett verwüstet. Auf fast 94 000 Euro belaufen sich die Kosten für die Wiederherstellung des Rasens und der Bau eines Zaunes rund um das Gelände.

Schon seit Monaten gibt es eine Welle der Hilfsbereitschaft. Der Verein richtete ein Spendenkonto ein. Dazu gab es Unterstützung von Land und Kreis sowie vielen Ortsvereinen. Der Club selbst steuerte 20 000 Euro bei. Um die Kosten komplett zu decken, war ein Darlehen über 9638 Euro nötig – die Summe, die die Stadt Herborn nun beisteuern will.

Anzeige

Ohne Weiteres macht das die Satzung der Herborner Vereinsforderung bisher aber nicht möglich. "Als problematisch erweist sich die Tatsache, dass die Satzung keine Öffnungsklausel für sogenannte Härtefälle enthält", heiß;t es in der Vorlage. Vereine, "die durch eine unverschuldete Notlage an den Rand der Vereinsexistenz geraten sind", könne die Stadt somit nicht im nötigen Ausmaß; unterstützen.

Neun Monate, nachdem Wildschweine den Rasen verwüstet haben, soll der Club 9638 Euro bekommen

Im Ausschuss gab Thomas Herrmann (FWG) zu Bedenken, ob die Formulierung "unverschuldete Notlage" sinnvoll sei: "Im Detail ist es schwierig, festzustellen, ob die Situation selbst verschuldet ist." Günter Reeh (SPD) nannte dies "eine schwierige Diskussion" und sagte: "Deshalb gibt es ja wie heute einen eigenen Tagesordnungspunkt. Den Einzelfall können wir immer prüfen."

Als der Haupt- und Finanzausschuss das Thema im April schon einmal besprach, hatte es mehrere Kritikpunkte gegeben. Klaus Enenkel (FWG) hatte gesagt, die "Härtefall-Regelung" sei "unglücklich formuliert" und aus seiner Sicht auch rechtlich nicht ausgegoren. Claus Krimmel (CDU) hatte angeregt, Vereine, die Hilfe in einem "Härtefall" beantragen, müssten der Stadt zwingend Einsicht in ihre Vereinsfinanzen gewähren.

Der besagte Artikel VIII. der Satzung klingt nun in der Vorlage so: Um eine "unverschuldete finanzielle(n) Notsituation" von Vereinen abzuwenden, könne die Stadtverordnetenversammlung im Einzelfall einen "Sonderzuschuss" beschließ;en. Und zwar "nach Schadenseintritt, spätestens nach neun Monaten" und "auf Vorlage des Kassenbuches". Förderberechtigt sind – das hatte die CDU im Juni vorgeschlagen – auch Vereine, "deren Vereinsname bzw. Tätigkeit einen klaren Bezug zur Stadt Herborn deutlich machen".

Anzeige

Das Geschehen im Groß;en Saal des Herborner Rathauses verfolgten am Montag auch Vertreter des SSC Juno Burg. Sie dürften erst einmal aufatmen, wenn der Förderantrag auch den Haupt- und Finanzausschuss (Donnerstag) und die Stadtverordnetenversammlung (20. September) passieren sollte.