So zahlt sich die Gaspreisbremse für Verbraucher konkret aus

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Die Gaspreisbremse soll Verbraucher entlasten, aber gleichzeitig auch zu Einsparungen motivieren. Foto: dpa

Berechnungen verschiedener Vergleichsportale kommen auf ordentliche Geldsummen, die Gaskunden sparen können. Doch es gibt eine große Einschränkung und eine Unbekannte.

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BERLIN. Die geplante Gaspreisbremse ist ganz schön kompliziert. So sollen, um „extreme“ Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, private Haushalte und kleine Firmen zunächst im Dezember eine einmalige Gutschrift bekommen – und zwar auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der Staat soll die Abschläge übernehmen, die Versorger dann das Geld erstattet bekommen. Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden.

Die eigentliche, weil längerfristige Gas- und Wärmepreisbremse soll für dann ab März 2023 greifen. Konkret soll für 80 Prozent des jeweiligen Verbrauchs der Gaspreis bei zwölf Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Expertenkommission hat das Grundkontingent von 80 Prozent gewählt, um für die Haushalte einen Anreiz zum Energiesparen zu schaffen. Als Bezugsgröße wird auch hier die Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt.

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Auf welche Gesamteinsparungen kommt Verivox? Der Zeitpunkt wird allgemein jedoch als viel zu spät kritisiert, denn im März nähert sich die Heizperiode bereits ihrem Ende. Trotz der Maßnahmen „stehen die Haushalte angesichts explodierender Beschaffungskosten vor einem sehr teuren Winter“, resümiert etwa Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox, das ebenso wieder der Konkurrent Check 24 durchgerechnet hat, wie viel Geld Haushalte konkret durch die Gaspreisbremse sparen können. Wird die Maßnahme mit ihren beiden Elementen wie geplant umgesetzt, kommt Verivox auf jährliche Einsparungen von rund 41 Prozent. Wer ein Einfamilienhaus heize, werde insgesamt um rund 1.700 Euro entlastet. „Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen“, so Storck.

Wie wirkt sich der Gaspreisdeckel konkret aus? Basis für die Berechnungen sind die von Verivox ermittelten bundesweit durchschnittlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (bei einem zugrunde gelegten Kilowattstundenpreis von 20,54 Cent). So gerechnet kommt die Musterfamilie auf Gaskosten von 4.108 Euro im Jahr. Vor zwölf Monaten lagen die Durchschnittsbeträge noch bei 1.402 Euro. Werden 80 Prozent des Basisverbrauchs auf 12 Cent pro kWh gedeckelt, sinkt die Gasrechnung dem Portal zufolge bei den aktuellen Marktpreisen auf 2.742 Euro – das entspriche einer Entlastung von 1.366 Euro pro Jahr (33 Prozent).

Wo liegt das Problem bei dieser Berechnung? Das Problem bei dieser Herangehensweise: Verivox berechnet die Einsparungen auf zwölf Monate. Da aber der Deckel erst im März eingeführt werden soll, geht die Berechnung entsprechend bis Ende Februar 2024 und nicht bis Ende 2023. Die Einsparungen lägen im Kalenderjahr 2023 für die Musterfamilie so gesehen also knapp 17 Prozent unter dem von Verivox angegebenen Betrag für zwölf Monate. Hinzu käme aber auf jeden Fall die durchschnittliche Abschlagszahlung für das Musterhaus, die bei Verivox bei rund 342 Euro liegt. Übernehme der Staat eine Rate, sänken die derzeitigen Jahreskosten bei 20.000 kWh von 4.108 Euro auf 3.766 Euro, was einer Entlastung von rund acht Prozent entspreche, so das Portal weiter.

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Zu welchen Ergebnissen kommt Check24? Auch Check24 berechnet die Wirkung des Gaspreisdeckels für zwölf Monate und nicht für das Kalenderjahr. Da das Portal den aktuellen durchschnittlichen Kilowattstundenpreis mit 19,7 Cent etwas niedriger ansetzt als Verivox, kommt Check24 für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh auf - gemessen am genannten Gaspreis – Einsparungen von 1.232 Euro pro Jahr. Für einen Singlehaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden ergibt sich so gerechnet ab März über zwölf Monate auf eine Entlastung von 308 Euro, für einen Haushalt mit 12.000 kWh von 739 Euro.

Welche Unbekannte wartet auf die Verbraucher? In der Berechnung der tatsächlichen Entlastung gibt es allerdings eine Unbekannte: Um soziale Ungerechtigkeiten abzufedern, soll laut Vorschlag der Expertenkommission die einmalige Gutschrift für Dezember in der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil angeben werden. Damit aber die Einsparungen nicht durch Steuerzahlungen aufgefressen werden, sollen möglichst hohe Freibeträge gelten. Wie hoch diese sein werden, ist jedoch noch unklar.