Erst Dezemberhilfe, dann Gaspreisbremse. Für den letzten Monat im Jahr übernimmt der Staat die Rechnung. Doch nicht bei allen kommt die Hilfe schon im Dezember an.
Region. Anfang 2023 kommen Gaspreisbremse und Strompreisbremse. Beide deckeln bis zum Frühjahr 2024 den Preis für 80 Prozent des individuellen Verbrauchs. Um Millionen Menschen schon vorher zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden auf den Weg gebracht. Doch wie und wann kommen die Verbraucher an ihr Geld? Was gilt für Mieter, die nicht direkt mit den Versorgern abrechnen? Fragen und Antworten zur Gas-Soforthilfe.
Was passiert im Dezember?
Im Dezember übernimmt der Staat für alle Verbraucher die Gas- und Fernwärmerechnung, genauer: den im Dezember fälligen Abschlag. Das Geld fließt direkt an die Versorger, entsprechend reduziert sich die Forderung gegenüber den Kunden, wobei das Hauseigentümer, Mieter oder auch Vermieter sein können. Anders als bei der Energiepreispauschale im September kommt also diesmal kein Staatsgeld direkt bei den Verbrauchern an.
Was übernimmt der Staat genau?
Vereinfacht: Er zahlt ein Zwölftel der Gas- und Fernwärmerechnung für das Jahr 2022, also nicht den realen Verbrauch im Dezember. Im Detail ist es komplizierter: Berechnungsgrundlage sind laut Bundeswirtschaftsministerium die dem Septemberabschlag zugrunde liegende Verbrauchsannahme für das Jahr 2022 (davon ein Zwölftel) und der im Dezember geltende Gaspreis des Versorgers, plus ein Zwölftel des jährlichen Grundpreises. Mit dem Septemberwert wird verhindert, dass Kunden ihren Abschlag noch schnell nach oben setzen konnten; die Berücksichtigung des Gaspreises im Dezember sorgt dafür, dass zwischenzeitlich erfolgte Preisanhebungen miteinfließen.
Viele Vermieter haben die Heizkosten noch gar nicht angepasst
Wie funktioniert die Soforthilfe für Gaskunden, die direkt mit dem Versorger abrechnen?
In den meisten Fällen sehr einfach. Wer seine Abschläge per Einzugsermächtigung zahlt, muss nichts tun: Die Versorger ziehen den Abschlag für Dezember nicht ein, weil sie das Geld ja vom Staat bekommen. Falls der Versorger sich den Betrag doch vom Konto holt, muss er ihn bis Ende Dezember erstatten. Kunden, die ihren Abschlag direkt oder per Dauerauftrag überweisen, müssen die Dezemberzahlung aktiv aussetzen. Tun sie das nicht, wird der Betrag später bei der Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Was müssen Mieter beachten, die nicht direkt mit dem Versorger abrechnen?
Oft zahlen die Mieter ihre Heizkosten als Abschlag mit der Miete an den Vermieter, dieser rechnet dann im Folgejahr ab. Viele Vermieter haben die Betriebskosten noch nicht an die höheren Energiepreise angepasst, sind also in Vorlage getreten. In diesen Fällen drohen hohe Nachzahlungen; diese reduzieren sich nun durch die Dezemberhilfe. Das heißt aber auch: Faktisch kommt die Hilfe bei vielen Mieter erst irgendwann im Jahr 2023 an. Ausnahme: Hat ein Vermieter die Abschläge in den vergangenen neun Monaten erhöht, müssen die Mieter den Erhöhungsbetrag für Dezember nicht zahlen. Darüber sollten den Vermieter jedoch informieren.
Was gilt für Bezieher von Fernwärme?
Im Prinzip das Gleiche wie beim Gas. Auch Fernwärmekunden bekommen eine Dezemberhilfe, sie entspricht dem Septemberabschlag plus 20 Prozent Zuschlag; damit werden mögliche Preiserhöhungen pauschal abgegolten. Die Versorger haben bis Ende Dezember Zeit, die Soforthilfe zu überweisen, oder sie verzichten auf die Abbuchung für den Monat. In vielen Fällen ist allerdings auch hier der Vermieter zwischengeschaltet.
Was müssen Vermieter beachten?
Sie müssen die Dezemberhilfe ihrer Mieter in die nächste Jahresabrechnung einfließen lassen. Das gilt dann auch für die eigentliche Gas- und Strompreisbremse im kommenden Jahr. Wie das im Detail aussehen wird, ist aber noch nicht klar. Falls ein Vermieter die Betriebskosten in diesem Jahr bereits erhöht hat, können die Mieter den Erhöhungsbetrag im Dezember zurückhalten.
Was gilt für Eigentümergemeinschaften?
Das Gleiche wie für Mieter und Vermieter: Wird über eine Hausverwaltung abgerechnet, müssen die Dezemberhilfen mit der Jahresabrechnung umgelegt werden. Wer direkt mit dem Versorger abrechnet, zahlt im Dezember keinen Abschlag.
Lohnt sich Energie sparen immer noch?
Ja! Wer im Dezember Gas oder Fernwärme spart, reduziert damit seine Jahresabrechnung. Bei der ab Januar geltenden Gas- und Strompreisbremse sind die Kosten jeweils nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs gedeckelt. Darüber hinaus dürfte es sehr teuer werden. Und die 20 Prozent Einsparung müssen erstmal geschafft werden.