Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Doch viele nutzen diesen nicht. Das soll sich künftig ändern - hofft der Gesetzgeber. Mehrere...
DARMSTADT. Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Doch viele nutzen diesen nicht. Das soll sich künftig ändern - hofft der Gesetzgeber. Mehrere Gesetzesänderungen machen die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 attraktiver.
Entgeltumwandlung verbessert: Wenn der Arbeitgeber keine andere Vorsorgeform anbietet, haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Betrieb für sie Teile ihres Bruttolohns in eine sogenannte Direktversicherung einzahlt. Auf diesen Teil des Lohns fallen innerhalb bestimmter Grenzen zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuern an. Das lohnt sich auch für den Arbeitgeber. Er spart seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Für Arbeitnehmer rechnet sich das Ganze nur, wenn der Chef zumindest das, was er einspart, als Zuschuss in die Altersvorsorge einzahlt. Das konnte er bisher tun - musste er aber nicht. Künftig ist er verpflichtet, auf die in Altersvorsorge umgewandelten Entgeltteile mindestens einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Soweit es darüber für die jeweilige Branche zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft bereits eine Vereinbarung gibt, gilt dies bereits ab 2018, ansonsten für Neuverträge erst ab 2019 und für bereits heute bestehende Verträge sogar erst ab 2022. Ein Zuschuss des Arbeitgebers von 15 Prozent wird übrigens im Gesetz nur als Untergröße genannt. Auf Lohnbestandteile, die per Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge werden, müsste der Arbeitgeber normalerweise rund 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Gibt er nur einen Zuschuss von 15 Prozent, so investiert er also noch nicht einmal seine volle Einsparung in den Vertrag. In manchen Betrieben werden daher heute schon höhere Zulagen gewährt.
Schluss mit Ungleichbehandlung: 26,92 Euro im Monat muss Heinz Ulrich Brinkmann bis Ende 2017 monatlich von seiner Riester-Rente an seine gesetzliche Krankenkasse zahlen. Denn er bezieht die Rente VBLextra von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kurz VBL. Die VBL ist - juristisch gesehen - eine Institution des Betriebsrentenrechts. Riester-Renten, die von solchen Institutionen gezahlt werden, sind deshalb bisher voll beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung - anders als die weiter verbreiteten privaten Riester-Renten. Damit ist ab 2018 Schluss. Der Gesetzgeber hat die ungleiche Behandlung privater und betrieblicher Riester-Renten beendet. Das gilt für neue, aber genauso "auch für bestehende Verträge", wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt. Die Beiträge, die Brinkmann allerdings in den letzten sechseinhalb Jahren gezahlt hat, werden ihm nicht erstattet.
Betriebliche Verträge attraktiv: "Eine attraktive Alternative". So nennt der Versicherungskonzern Axa nun die betriebliche Riester-Rente. Der Grund dafür ist klar: Wenn Betriebe gleich für mehrere Mitarbeiter einen Riester-Vertrag abschließen, kann es einen Mengenrabatt geben.
Mehr Risiko für Arbeitnehmer: Betriebsrenten werden für Arbeitnehmer jedoch ein Stück weniger sicher. Denn Arbeitgeber müssen künftig nicht mehr einspringen, wenn eine Versorgungskasse in Schwierigkeiten gerät und die Rente kürzt.
Von Rolf Winkel