Der Dopingfall Keanu Kraft hat Folgen für die Mainzer U23: die Partie der 05er gegen den Bahlinger SC wird mit 0:2 gewertet.
Mainz. Niederlage am Grünen Tisch für die U23 des FSV Mainz 05. Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat am Freitag entschieden, dass das Meisterschaftsspiel des 4. Spieltags zwischen der 05-Zweiten und dem Bahlinger SC am 28. August mit 2:0 für den Bahlinger SC gewertet wird.
Mainzer U23 gewann 2:1
Die 05er hatten die Partie nach 90 Minuten mit 2:1 für sich entschieden. Nach Spielschluss der Partie kam es zu mehreren Dopingkontrollen. Das Ergebnis der A-Probe beim Mainzer Keanu Kraft ergab ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis. Der Spieler gestand zwischenzeitlich den Dopingverstoß ein und verzichtete auf die Öffnung der B-Probe.
Daraufhin legte der Bahlinger SC gegen die Wertung des Spiels Einspruch beim Sportgericht ein. Diesem Einspruch folgte nunmehr das Sportgericht, da „die Mitwirkung eines gedopten Spielers zum Spielverlust führt”, wie es in der Begründung heißt.
05 kann Einspruch einlegen
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der 1. FSV Mainz 05 kann binnen 48 Stunden nach Zugang der Entscheidung Einspruch beim Sportgericht einlegen. Es käme dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht. Die 05-Reserve steht aktuell auf Platz drei der Tabelle in der Regionalliga Südwest. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, würde die Siewert-Elf auf Platz fünf abrutschen.