Der Abbruch des Fußball-D-Liga-Spiels TSV Hambach II gegen Sportfreunde Heppenheim am 31. Oktober ist sportjuristisch aufgearbeitet und abgeschlossen. Das Kreissportgericht...
HAMBACH. Der Abbruch des Fußball-D-Liga-Spiels TSV Hambach II gegen Sportfreunde Heppenheim am 31. Oktober ist sportjuristisch aufgearbeitet und abgeschlossen. Das Kreissportgericht verurteilte den FC Sportfreunde zu 250 Euro Geldstrafe, bestätigte das zweiwöchige Spielverbot gegen die Mannschaft, sperrte zwei Heppenheimer für vier beziehungsweise zwei Pflichtspiele, hob die Vorsperren gegen zwei weitere Sportfreunde-Kicker auf und erklärte den TSV Hambach II mit 3:0 Toren zum Sieger.
Die exakte Rekonstruktion der Ereignisse auf dem Hambacher Sportplatz um die 85. Minute, die zum Abbruch führten, gestaltete sich für das Sportgericht unter Vorsitz von Rainer Beckerle schwierig. Der Schiedsrichter hatte einen Sonderbericht angefertigt, in dem von „Ausschreitungen, Tätlichkeiten, und Unsportlichkeiten“ die Rede war. Konkret war ein am Boden liegender Hambacher getreten und geschlagen worden.
Doch weder der Unparteiische noch die zahlreich aufgebotenen Hambacher Zeugen waren in der Lage, zweifelsfrei Beteiligte zu benennen. In seiner Stellungnahme hatte der TSV konkret noch vier Spieler erwähnt, sagte Beckerle.
So konnte das Sportgericht keinem Spieler zweifelsfrei eine Tätlichkeit nachweisen; die beiden Sportfreunde wurden wegen unsportlichem Verhalten verurteilt. Für das Gremium stand aber fest, dass Spieler des FC Sportfreunde am Aufruhr beteiligt waren und so „ursächlich“ den Abbruch herbeigeführt hätten. Auch die Zuschauer, die auf den Platz stürmten und gegenüber dem Hambacher Spieler tätlich wurden, seien dem Heppenheimer Lager zuzuordnen. Beckerle: „ Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Spieler oder Zuschauer ihren eigenen Mitspieler so verletzen würden.“
Ein Punktabzug wäre in der D-Liga nicht zielführend, deswegen verhängte das Sportgericht eine Geldstrafe „ im mittleren Bereich“ (Beckerle). Das zuvor angeordnete vorläufige Spielverbot für die Heppenheimer wird auf die ausgesprochene Strafe angerechnet: Die Sporfreunde-Reserve kann am 28. November zum Spiel beim SV Lindenfels II wieder antreten.
Der FC Sportfreunde hat das Urteil angenommen und sich zuvor in aller Form für das Verhalten seiner Zuschauer entschuldigt.