Verbandssportgericht kippt Kreissportgerichts-Urteil mit einer filigranen Begründung. Neuansetzug nur, wenn FSG-Spieler Fehlentscheidung des Schiedsrichters akzeptiert hätte.
BERGSTRASSE - Was passiert, wenn ein Schiedsrichter gegen einen Spieler in der 88. Minute eine Zeitstrafe ausspricht, ohne dass dieser zuvor wie vorgeschrieben die Gelbe Karte gesehen hat und selbiger Spieler eine Minute später wieder auf dem Platz steht? Die Regel besagt: Der Kicker wird mit der Roten Karte wegen unerlaubten Betretens des Spielfeldes bestraft. So weit, so gut und so geschehen am 22. August im Fußball-C-Liga-Spiel zwischen der FSG Bensheim und dem SV Zwingenberg. Ein FSGler sah Rot, Zwingenberg führte zu diesem Zeitpunkt mit 4:3, es wären – inklusive Nachspielzeit – noch vier Minuten zu spielen gewesen.
Die FSG Bensheim legte Protest gegen die Spielwertung ein und hatte vor dem Kreissportgericht Erfolg. Die Zeitstrafe sei „unberechtigt“ gewesen, ebenso der damit einhergehende Feldverweis für den Bensheimer, urteilte das Gremium und folgerte: Der Einspruch gegen die Spielwertung sei sowohl berechtigt als auch begründet, da es sich hier um einen „spielentscheidenden Regelverstoß“ des Schiedsrichters handele, bei dem von einer „unmittelbaren Fortwirkung auf den Spielverlauf“ auszugehen sei. Das Spiel sei vom Klassenleiter neu anzusetzen.
Doch so weit kam es nicht. Die Zwingenberger riefen das Verbandssportgericht an, und dieses kam jetzt zu einem ganz anderen Urteil: „Das Meisterschaftsspiel wird wie ausgetragen gewertet.“ Denn: Es liege zwar ein Regelverstoß des Schiedsrichters vor, der aber nicht (mehr) spielentscheidend gewesen sei.
Das Verbandssportgericht folgt in seiner überaus ausführlichen Begründung der Argumentation der Erstinstanz – mit einem entscheidenden Unterschied: Das Spiel wäre neu anzusetzen gewesen, wenn der FSG-Spieler „die Fehlentscheidung des Schiedsrichters akzeptiert und das Spielfeld nicht mehr betreten hätte“. Indem er dies aber tat, habe er „einen neuen Lebenssachverhalt“ geschaffen. Und dieser müsse auch neu bewertet werden.
Da der Bensheimer mit einer Zehn-Minuten Strafe vorbelastet war, musste als weitere Sanktion zwingend der Feldverweis auf Dauer erfolgen. „Damit war diese Verwarnung vorliegend regelkonform, auch wenn die Erstverwarnung nicht regelkonform war“, urteilte die Kammer. Der Ausschluss vom Spiel sei nicht spielentscheidend gewesen, „weil die Ursache hierfür nicht mehr auf dem Regelverstoß des Schiedsrichters begründet ist, sondern in dem Fehlverhalten des Spielers“. Damit könne sich die FSG nicht darauf berufen, das Spiel zu Unrecht in Unterzahl zu Ende spielen zu müssen: „Eine hieraus resultierende Benachteiligung jedenfalls ist daher nicht mehr gegeben.“