Rheinland-Pfalz führt neue Corona-Warnampel ein

aus Coronavirus-Pandemie

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Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Foto: dpa

Ab Sonntag soll eine neue Corona-Warnampel in Rheinland-Pfalz Klarheit bringen. Geimpften und Genesenen stellt Malu Dreyer ein großes Stück Normalität in Aussicht.

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RHEINLAND-PFALZ. Der Alltag in der Pandemie wird in Rheinland-Pfalz ab Sonntag von einer Corona-Warnampel gesteuert, die neben der Zahl der Infektionen auch die Belegung der Krankenhäuser berücksichtigt. Dabei gebe es für Geimpfte und Genesene „ein sehr großes Stück Normalität“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz. Allen anderen solle bei einem negativen Test ebenso eine Teilnahme an Veranstaltungen oder der Besuch von Restaurants, Theatern und Kinos ermöglicht werden, allerdings in einem geringeren Umfang. Generell gelte: „Wir sehen keinen Lockdown mehr vor.“

Rheinland-Pfalz habe ein System entwickelt, das sich als „2G plus“ verstehe, sagte Dreyer. Dabei ist der Zugang zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens für Geimpfte und Genesene (2G) frei. Zusätzlich wird einer begrenzten Zahl von Menschen der Zugang ermöglicht, die weder geimpft noch genesen sind, aber einen negativen Test vorweisen können. Dabei trage das Land auch dem Umstand Rechnung, dass manche Menschen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten, erklärte Dreyer. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab zwölf Jahren zugelassen ist.

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Neue Phase der Pandemiebekämpfung

Dreyer bedauerte, dass keine bundesweite Einigung auf eine einheitliche Warnampel möglich gewesen sei. In vielen Ländern werde es aber ähnliche Regelungen wie in Rheinland-Pfalz geben. Das Land trete nun in eine neue Phase der Pandemiebekämpfung ein. „Grundsätzlich gilt in allen Warnstufen, dass Menschen, die immunisiert sind, so viel Normalität wie möglich zurückhaben sollen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). „Unsere Impfquote hat noch nicht eine Größenordnung erreicht, dass wir entspannt in den Herbst blicken können.“

Die neue Corona-Ampel für Rheinland-Pfalz. Grafik: VRM
Die neue Corona-Ampel für Rheinland-Pfalz. (© Grafik: VRM)

Die ab Sonntag gültige neue Corona-Landesverordnung berücksichtigt drei Leitindikatoren. Die bekannte Sieben-Tage-Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten sei weiter ein Seismograph, der anzeige, „wie dynamisch das Virus in der Bevölkerung unterwegs ist“, sagte Hoch. Als zweiter Wert wird nun auch die Hospitalisierungsinzidenz herangezogen, also die Covid-Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner in einem Versorgungsgebiet innerhalb von sieben Tagen. Als dritter Faktor für die Bemessung der Warnstufen kommt noch der landesweite prozentuale Anteil von Menschen mit Covid-19 auf den Intensivstationen der Krankenhäuser hinzu. Für alle drei Faktoren wurden konkrete Werte für die drei Warnstufen festgesetzt. Die Warnstufen 1, 2 und 3 werden erreicht, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren auf dem jeweiligen Level sind. Laut Dreyer befinden sich derzeit nahezu alle Kommunen auf Warnstufe 1, dies könne sich aber bei einem Anstieg bei den Hospitalisierungen bald ändern. Bei der Inzidenz etwa bedeutet ein Wert von unter 100 Stufe 1, zwischen 100 und 200 Stufe 2 und über 200 Stufe 3.

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„Wir haben uns schon länger dafür stark gemacht, dass die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivstationen eine zentrale Rolle in der Risikobewertung spielen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP). „Die Aussagekraft der reinen Inzidenz ist – und das ist ein Erfolg der Impfkampagne – inzwischen zu einseitig.“ Im Einzelnen gelten unter anderem künftig diese Bestimmungen:

Öffentlicher Raum: gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 25 Menschen, wobei Immunisierte (also vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 12) nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 10, in Warnstufe 3 maximal 5 Personen zugelassen.

Veranstaltungen innen: maximal 250 Menschen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 100, in Warnstufe 3 maximal 50 Personen zugelassen.

Veranstaltungen außen: maximal 1000 Teilnehmer mit festen Plätzen (ohne feste Plätze: maximal 500), wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 400, in Warnstufe 3 maximal 200 Personen zugelassen.

Gastronomie: gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 25 Menschen ohne Maske im Innenbereich, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 10, in Warnstufe 3 maximal 5 Personen zugelassen. Im Außenbereich entfällt nach Angaben Hochs die Testpflicht, im Innern gilt sie unabhängig von der Warnstufe für alle Nicht-Immunisierten.

Hotels: Unabhängig von der Warnstufe gilt die Testpflicht bei der Anreise sowie alle 72 Stunden.

Discos/Clubs: Es gelten keine gesonderten Regeln mehr, sondern die für Veranstaltungen.

Schulen: Bei Warnstufe 1 besteht eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Grundschüler eine Maske im Unterricht tragen.

Arbeits- und Betriebsstätten: Nicht-immunisierte Personen, die mindestens fünf Werktage hintereinander nicht gearbeitet haben, unterliegen der Testpflicht.

Sport: Bei Training und Wettkampf maximal 25 nicht-immunisierte Personen auf Stufe 1 ¬– auf Stufe 2 maximal zehn, auf Stufe 3 maximal fünf Nicht-Immunisierte. Freizeitparks, Zoos, Museen, Spielhallen: Im Innenbereich gilt unabhängig von der Warnstufe immer die Testpflicht für nicht-immunisierte Personen.