Nach dem tödlichen Achterbahn-Unfall in dem Freizeitpark in Klotten hat die Staatsanwaltschaft weitere Informationen bekannt gegeben. Der Betrieb der Bahn bleibt vorerst untersagt.
KLOTTEN. Die im Freizeitpark in Klotten an der Mosel ums Leben gekommene Frau ist durch den Sturz aus der Achterbahn gestorben. Das habe die Obduktion ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mit. Der Anfangsverdacht einer Straftat habe sich bislang nicht ergeben. Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar. Unterlagen zu der Achterbahn seien sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie würden zurzeit ausgewertet, darüber hinaus würden Zeugen vernommen.
Kreis verbietet Betrieb der Achterbahn
Am vergangenen Samstag war das 57 Jahre alte Opfer aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt. Der Park hat seit Dienstag wieder für Besucher geöffnet, die Achterbahn blieb aber zunächst stehen. Grund dafür ist, dass der Kreis Cochem-Zell den Betrieb der Bahn vorübergehend untersagt hat. Zuerst müsse der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts prüfen, teilte der Kreis am Mittwoch mit. Bei der Achterbahn handle es sich um einen Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst wenn die Freigabe durch den TÜV erfolge, könne die Achterbahn wieder in Betrieb genommen werden.
Von dpa