Mehr Radfahren und bessere ÖPNV: Um die Verkehrswende zu beschleunigen soll jetzt ein Volksentscheid erwirkt werden. Die Unterschriftensammlung begann am Mittwoch in Frankfurt.
FRANKFURT. Um eine Verkehrswende in Hessen zu erreichen, haben mehrere Verbände mit der Sammlung von Unterschriften begonnen. Sie wollen die Zulassung eines Volksbegehrens auf Landesebene erreichen, Ziel sind rund 45.000 Unterschriften. Ihr Vorhaben stellten der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hessen, der Fußgängerverband Fuss e.V., der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sowie die Initiativen der Radentscheide Frankfurt, Darmstadt, Kassel und Offenbach am Mittwoch in Frankfurt vor.
Der Anteil der umweltfreundlichen Verkehrsarten soll steigen
"Hessen braucht eine echte Verkehrswende, um eine gute Mobilität für alle, mehr Verkehrssicherheit, eine höhere Lebensqualität in Städten und Gemeinden und effektiven Klimaschutz zu verwirklichen", erklären die Organisatoren zu ihren Zielen. Der Anteil der umweltfreundlichen Verkehrsarten - zu Fuß gehen, Radfahren und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - solle auf ein Fünftel also mindestens 65 Prozent am Personenverkehr erhöht werden.
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Dazu seien mehr Radwege, breitere Gehwege und Straßen sowie beim ÖPNV ein Liniennetz, kürzere Fahrzeiten und eine höhere Frequenz nötig. Ziel sei nicht, das Auto zu verbieten, sondern den Autoverkehr zu reduzieren, sagte einer der drei Vertrauensleute für das Vorhaben, Stephan Voeth aus Darmstadt.
Sammlung begann am Mittwoch in Frankfurt
Die Unterschriftensammlung begann am Mittwoch in Frankfurt und soll anschließend auf ganz Hessen ausgeweitet werden. Die Erfolgsaussichten bewerten die Initiatoren als gut. Allein die Radentscheide hätten weit mehr als die nun erforderlichen Unterschriften erreicht, sagte Robert Wöhler aus Kassel, der ebenfalls zu den Vertrauensleuten gehört. Für die Sammlung ist ein Jahr Zeit. Gelingt dies, entscheidet der Landeswahlleiter über die Zulässigkeit des Volksbegehrens.
Anschließend könnte eine weitere Unterschriftenkampagne beginnen - das eigentliche Volksbegehren. Bei dessen Erfolg muss sich der Landtag mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beschäftigen. Wird das Gesetz nicht beschlossen, ist ein Volksentscheid möglich. Die Organisatoren visieren dafür das Jahr 2023 an.
Von dpa