Der hessische Landtag ist aktuell so groß wie nie – und auch größer als vom Wahlgesetz vorgesehen. In der neuen Folge „Rheingehört“ geht es um den Streit zur Wahlrechtsreform.
HESSEN. Seit der Landtagswahl 2018 gehören dem hessischen Landesparlament 137 Abgeordnete an. Das Wahlgesetz sieht jedoch nur 110 Mandatsträger vor. Der hessische Landtag steht somit vor einer ähnlichen Problematik wie der Deutsche Bundestag. Seit einiger Zeit streiten die Landtagsfraktionen darüber, wie man wieder die vorgesehene Abgeordnetenzahl erreichen könnte, ohne gegen demokratische Grundsätze zu verstoßen. Zwei unterschiedliche Anträge von FDP und AfD zur Änderung des hessischen Wahlrechts wurden vom Parlament in den Innenausschuss vertagt. Wie kommt es überhaupt zum Anwachsen des Landtags? Und wie könnte ein überarbeitetes hessisches Wahlrecht aussehen? Über diese und weitere Fragen spricht Benedict Knab mit Landeskorrespondent Christian Stang in der neusten Folge des Podcast „Rheingehört“. R(h)einhören lohnt sich!
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Folge 21 zum Anhören
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Von Benedict Knab