Der Frankfurter Oberbürgermeister spricht jetzt nicht mehr von vorzeitigem Ruhestand. Der Sozialdemokrat will nur noch per Abwahl abtreten - und spielt auf Zeit.
FRANKFURT. Peter Feldmann macht die nächste Rolle rückwärts: Statt eines freiwilligen Rückzugs kündigt er jetzt an, nur noch per Abwahl abzutreten. Er werde sich „von Mitte Januar an nach §76 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung abwählen lassen und diese Abwahl der Stadtverordneten bis zum 31.1.2023 annehmen“, teilt der Frankfurter Oberbürgermeister auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter der Rubrik „transparentes Stadtoberhaupt“ mit. Und: „Diese Erklärung wird er nicht widerrufen.“
Rückblick: Noch am Freitag hat Feldmann in einer Pressekonferenz von zwei möglichen Optionen für sein Ausscheiden aus dem Amt gesprochen. Zum einen die Annahme des Abwahlantrags, zum anderen ein Antrag zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand von ihm selbst. Feldmann, der sich ab 18. Oktober in einem Strafprozess wegen Korruptionsverdachts verantworten muss, hatte zu diesem Zeitpunkt noch aus zwei Schreiben vorgelesen, die er bei einem Notar hinterlegen werde – und beide Optionen offen gehalten. Welchen Weg auch immer die Stadtverordnetenversammlung beschließe, Ende Januar 2023 sei für ihn Schluss, betonte der Sozialdemokrat.
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Nun vollzieht Feldmann aber offenbar einen Rücktritt vom Rücktritt. Das Problem: Über eine mögliche Abwahl des Oberbürgermeisters will die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung bereits an diesem Donnerstag abstimmen. Was Feldmanns neueste Einschränkung für den Abwahlantrag bedeutet, den die Römerkoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt bereits im Juni in das Stadtparlament eingebracht hat, ist noch unklar. Die Fraktionen haben noch nicht endgültig entschieden, ob sie diesen zurückziehen, abstimmen oder vertagen wollen.
Hohe Hürden bei Bürgervotum
Wenn der Antrag noch mal geschoben wird, könnte dieser im Januar in einer Sondersitzung wieder aktiviert werden. Danach müsste Feldmann die Abwahl binnen Wochenfrist akzeptieren – andernfalls entscheidet ein Bürgervotum. Eventuell spekuliert Feldmann mit seiner Verzögerungstaktik darauf. Auch vor dem Hintergrund, dass er bis Januar möglicherweise vom Landgericht Frankfurt von den Vorwürfen freigesprochen worden sein könnte.
Denn für die Abwahl durch die Bürger gelten hohe Hürden: Es muss nicht nur eine einfache Mehrheit die Abwahl bestätigen, diese Mehrheit müsste auch mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten in der Mainmetropole ausmachen. Angesichts der geringen Wahlbeteiligung bei den vergangenen Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen, könnte dieses Quorum verfehlt werden – und Feldmann damit doch im Amt bleiben.