Die Corona-Regeln in Hessen werden deutlich gelockert: Keine Maskenpflicht mehr im Freien und im Unterricht. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das gilt ab Freitag.
WIESBADEN. Hessen lockert die Corona-Regeln deutlich. An den Schulen werde die Maskenpflicht im Unterricht entfallen, kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettsitzung an. Schüler müssten nur noch im Gebäude, in den Gängen und bis zum Platz eine Schutzmaske tragen. Hessenweit bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften erhalten - aber im Freien, also auch in den Fußgängerzonen, wird sie aufgehoben, sagte Bouffier.
Auch Prostitutionsbetriebe dürfen wieder öffnen, mit Kontaktdatenerfassung und nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests, dem Nachweis der Genesung oder der vollständigen Impfung. Die Lockerungen gelten ab kommendem Freitag, 25. Juni. Für die Kitas gilt ab 5. Juli wieder Regelbetrieb – Gruppentrennungen können damit aufgehoben werden. Für externe Besucher gilt dann weiterhin die Maskenpflicht, Mitarbeiter in den Kitas werden davon ausgenommen.
Nutzen Sie den Play-Button, um den Stream zu starten. Auch eine Wiedergabe im Vollbildmodus ist möglich. Sollte der Stream nicht funktionieren oder Sie den Stream auf einem SmartTV schauen wollen, finden Sie ihn auch hier auf YouTube.
Grund für die Lockerungen sei die „sehr erfreuliche Entwicklung bei den Infektionszahlen“, sagte Bouffier. Alle Kreise und kreisfreien Städte im Land seien stabil und deutlich unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50. Mit Blick auf die sich ausbreitende Delta-Variante sei es aber besonders wichtig, wachsam zu bleiben, sagten er und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne). Eine Abwägung der Gefahren, der generelle Rückgang der Infektionen sowie der Fortschritt bei den Impfungen und die Testmöglichkeiten erlaubten aber die Öffnungsschritte. Bislang gebe es keine Hinweise, dass die Delta-Variante zu mehr schweren Verläufen führe, sagte Klose. Er appellierte daran, Impfangebote anzunehmen.
Ab 25 Teilnehmer gilt das Treffen als Veranstaltung
Neue, deutlich großzügigere Regeln gibt es von diesem Freitag an auch bei den bisher geltenden Kontaktbeschränkungen. Personen dürfen sich wieder in unbeschränkter Anzahl treffen, ab 25 Personen im öffentlichen Raum gelte das Treffen aber als Veranstaltung – dann müssen die Kontaktdaten hinterlassen werden. In Innenräumen sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen erlaubt, außen mit bis zu 500 Personen, jeweils mit Hygienekonzept und Abstandsregeln. Größere Veranstaltungen müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden und brauchen ein spezielles Hygienekonzept.
Weitere Regeln im Kurz-Überblick: - In der Gastronomie gibt es nur noch für den Besuch innen eine Testpflicht, Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz - Clubs dürfen als Innengastronomie öffnen, (Tanz-)Veranstaltungen sind nur außen erlaubt mit Auflagen (u.a. Testpflicht) - Körpernahe Dienstleistungen sind mit Maskenpflicht erlaubt - Beim Einkaufen gibt es außer der Maskenpflicht keine Einschränkungen mehr. - In den Schulen wird die Testpflicht beibehalten. - Mannschaftssport ist wieder möglich
Ab Inzidenz von 50 drohen Verschärfungen
Die neue Verordnung gilt vorerst vier Wochen; die Lockerungen gelten solange einheitlich und landesweit, solange der Landes-Inzidenzwert unter 50 liegt. Steigen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenzen sieben Tage in Folge über 50, kommt es vor Ort zu Verschärfungen.