Landeselternvertretung in Hessens Kitas geplant

Eine Kindertagesstätte. Symbolfoto: PhotoSG/adobe.stock
© Symbolfoto: PhotoSG/adobe.stock

Bisher waren alle Forderungen nach einem Kita-Landeselternbeirat an der schwarz-grünen Regierungsmehrheit gescheitert. Jetzt soll es auf einmal ganz schnell gehen.

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WIESBADEN. Geht es nach dem Willen von CDU und Grünen, werden Eltern, deren Nachwuchs eine Kita besucht, bereits im kommenden Frühjahr eine Vertretung auf Landesebene haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellten die Fachpolitikerinnen Claudia Ravensburg (CDU) und Kathrin Anders (Grüne) am Dienstag in Landtag vor. Kommende Woche soll er im Plenum des Landtags erstmals beraten werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Für Schul-Eltern ist eine Landesvertretung seit Jahrzehnten Praxis, in den meisten Bundesländern gibt es eine solche inzwischen auch für Kita-Eltern. Nicht so in Hessen. Um das zu ändern, gründeten Eltern vor sieben Jahren die Landesarbeitsgemeinschaft Kita-Eltern Hessen e.V., die seit 2018 immerhin über eine vom Land finanzierte Servicestelle verfügt. Alle Forderungen und Appelle, eine vollwertige Landesvertretung zu etablieren, stießen bei der schwarz-grünen Landesregierung jedoch auf taube Ohren. Noch im Juli kritisierte die Arbeitsgemeinschaft, dass sich nichts bewege. Ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen fand 2019 im Parlament keine Mehrheit.

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Nun präsentierten die Koalitionsparteien einen eigenen Gesetzentwurf. Der neue Landeselternbeirat soll aus einer oder einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und maximal neun weiteren Personen bestehen, die Amtszeit zwei Jahre betragen. Gewählt wird die Interessenvertretung von Delegierten, die wiederum durch Wahlen auf Ebene der 33 Jugendhilfebezirke bestimmt werden. Stimmberechtigt sind Eltern aller Kita-Träger und von Tagespflegeeinrichtungen. Ausgestattet werden soll der Kita-Landeselternbeirat mit einer Geschäftsstelle.

Einen „Unterbau“ mit Kita-Elternbeiräten auf Gemeinde- oder Kreisebene schreibt das Gesetz nicht vor, allerdings würden sie ausdrücklich begrüßt, sagte Claudia Ravensburg. Man habe sich gegen einen organisch wachsenden Prozess von unten nach oben entschieden, um möglichst schnell auf Landesebene eine Vertretung hinzubekommen, ergänzte Kathrin Anders. Auf kommunaler Ebene gibt es bereits Vertretungen, die jedoch unterschiedlich organisiert seien. Mal sind alle Einrichtungen vertreten, mal nur kommunale Kitas.

Dass nach dem langen Stillstand anscheinend sehr plötzlich Bewegung in die Sache kam, zeigen die Stellungnahmen der Landesarbeitsgemeinschaft. Vorstandsmitglied Nikolai von Schlotheim, der bei der Präsentation des Gesetzentwurfs dabei war, sagte: „Wir können es noch gar nicht so richtig glauben.“ Inhaltlich wollte er den Gesetzentwurf nicht bewerten. „Ich habe ihn erst heute erhalten und konnte ihn noch nicht lesen.“ Bei der Anhörung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens werde man sich aber einbringen. 2021 hatte die Arbeitsgemeinschaft ein Eckpunktepapier mit sehr konkreten Vorstellungen vorgelegt. Für die SPD-Fraktion kommentierte die Abgeordnete Lisa Gnadl den Gesetzentwurf von CDU und Grünen mit den Worten: "Besser spät als nie.“

„Mit dem heutigen Tag sind wir unserem Ziel einen entscheidenden Schritt nähergekommen“, freute sich Kathrin Kraft von der Servicestelle Kita-Eltern. Die Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung seien enorm, ganz besonders nach den Corona-Jahren. Dass die Forderungen der Eltern erst jetzt von CDU und Grünen erhört wurden, begründete Ravensburg damit, dass man in den zurückliegenden Jahren andere Prioritäten habe setzen müssen. Ist der neue Landeselternbeirat einmal gewählt, soll er Kita-Eltern nicht nur in öffentlichen bildungspolitischen Debatten eine Stimme geben. Er wird auch vertreten sein im Landesjugendhilfeausschuss und soll am Bildungs- und Erziehungsplan des Landes mitwirken. Ferner wird er bei allen einschlägigen Gesetzesvorhaben angehört.