Kontroverse um neues Versammlungsfreiheitsgesetz in Hessen

Eine Demonstration auf dem Mainzer Gutenbergplatz gegen den Ukraine-Krieg.
© dpa - Sebastian Gollnow

Mit dem neuen Versammlungsgesetz soll die „friedliche Demonstrationskultur” gestärkt werden, so die Landesregierung. Kritiker hingegen sehen einen Schritt zum „Überwachungsstaat”.

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Warum braucht es ein neues Versammlungsgesetz auf Landesebene?

Das Gesetz soll für Hessen das alte Versammlungsgesetz des Bundes ablösen, das an vielen Stellen als nicht mehr besonders aktuell gilt. Dazu haben die Bundesländer seit der Förderalismusreform 2006 die Möglichkeit – sieben Bundesländer haben das bereits genutzt. Der hessische Entwurf ist angelehnt an die Gesetze von Berlin und Schleswig-Holstein.

Was steht in dem Gesetzentwurf?

Ziel des Gesetzes sei, „eine friedliche Demonstrationskultur in Hessen” zu stärken und das im Grundgesetz garantierte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit detailliert auszugestalten. „Gleichzeitig ist es aber auch erforderlich, Radikalen und Gewalttätern in diesem Kontext Grenzen aufzuzeigen und Schutzmechanismen gegen den gezielten Missbrauch des Versammlungsrechts zu entwickeln“, sagt Innenminister Peter Beuth (CDU). Man reagiere damit auch auf die Erfahrungen mit den Corona-Spaziergängen oder Aufmärsche von Rechtsextremen.

Im Gesetz werden beispielsweise die Befugnisse von Versammlungsleitungen, Pflichten von Ordnern und Demonstrationsteilnehmern definiert. Und auch das Störungsverbot für Versammlungen wird niedergeschrieben, ebenso wie ein Uniformverbot und das Verbot, „paramilitärisch aufzutreten”, wenn dadurch der „Eindruck von Gewaltbereitschaft” vermittelt und eine „einschüchternde Wirkung erzeugt” werde. Auch wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Staatsdiener eine Versammlung auflösen können, Personenkontrollen und -durchsuchungen vornehmen oder Videoaufzeichnungen von Demos anfertigen dürfen. Ein Verbot oder die Auflösung einer Versammlung sollen demnach nur zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Beschränkungen der Versammlung sollen hingegen zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet sei.

Welches sind die zentralen Kritikpunkte?

Der Gesetzentwurf fasse die Befugnisse von Polizei und Versammlungsbehörden zu weit, so die Kritik, beispielsweise von der Linken-Fraktion im Landtag. Das Bündnis „Hessisches Versammlungsgesetz stoppen”, in dem unter anderem Fridays-for-Future-Gruppen, die Linksfraktion, Naturfreunde Hessen, Attac und Studierendenvertretungen beteiligt sind, erklärt, das Gesetz befasse sich „eher mit den Gefahren, die von Versammlungen ausgehen könnten, als mit dem eigentlichen Schutz der Versammlungsfreiheit” und sei teils zu vage formuliert. So könnte nach Einschätzung des Bündnisses die Polizei laut diesem Gesetz künftig Demonstrationsteilnehmer ausschließen oder auch Ordner ablehnen, deren Daten sie in bestimmten Fällen vorab abfragen kann.

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Polizei soll künftig erlaubt sein, Versammlungen mit Drohnen aus der Luft oder durch Polizeibeamte am Boden zu filmen – um den Überblick über das Geschehen zu behalten. Hier ist im Gesetzestext sehr detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen das Material beispielsweise auch gespeichert werden darf. Die Befürchtung der Kritiker: Das könnte Menschen von der Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit abhalten, weil missbräuchlich aufgezeichnet, gespeichert und durch „Ranzoomen” auch einzelne Demo-Teilnehmer identifiziert werden könnten. Die Gefahr polizeilicher Überwachung sehen die Gegner des Gesetzentwurfs auch beim Einsatz von Polizeibeamten in Zivil bei Demonstrationen – unter welchen Bedingungen, dazu bleibe die Formulierung sehr vage. Das Bündnis sieht hier einen „Generalverdacht gegenüber Versammlungsteilnehmern“.

Auch Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen sind unter diesen Aspekten umstritten – der Gesetzestext sieht die Möglichkeit dafür, wenn „grundsätzliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Waffen mitgeführt werden” oder der Einsatz von anderen gefährlichen Gegenständen „die öffentliche Sicherheit und Ordnung” unmittelbar gefährden würden. Hier geht es demnach um einen bloßen Verdacht der Sicherheitsbehörden, allerdings müssen die Kontrollen anonym erfolgen, die Identität wird erst festgestellt, wenn tatsächlich etwas gefunden wird.

Wie geht es weiter?

Es wurden nach der Experten-Kritik im Innenausschuss bereits einige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So wurde etwa die Weigerung, bei einer Demonstration eine Vermummung abzulegen, von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Die Grünen weisen die Kritik am Gesetzentwurf explizit als übertrieben zurück. Die Linke hat aber bereits eine Klage vor dem Staatsgerichtshof angekündigt, sollte der Landtag das Gesetz in der kommenden Woche verabschieden. Am Dienstag ist die zweite Lesung angesetzt, am Donnerstag könnte eine dritte erfolgen.