Wer mit Bus und Bahn in Hessen und Rheinland-Pfalz unterwegs ist, muss vom 2. Februar an keine FFP2-Maske mehr tragen. Auch im Fernverkehr sind keine Masken mehr vorgeschrieben.
Wiesbaden/Mainz. Nach der Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar aufzuheben, werden wohl auch Hessen und Rheinland-Pfalz beim Nahverkehr rasch auf diese Linie einschwenken. Dies legen jedenfalls Mitteilungen aus den zuständigen Landesministerien nahe. Noch am Donnerstag hatten beide Landesregierungen erklärt, an der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr vorerst festhalten zu wollen, obwohl in den vergangenen Tagen zahlreiche andere Bundesländer ihren Ausstieg angekündigt hatten.
Am Freitag nun teilte der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) auf Anfrage mit: „Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, die Maskenpflicht im Fernverkehr zum Beginn des Monats Februar auszusetzen, ist in der Sache geboten und entspricht den gemeinsamen Überlegungen der Länder für den Öffentlichen Personennahverkehr. Auch Hessen wird so verfahren.” Dies kann eigentlich nur so gedeutet werden, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Hessen parallel zur Regeleung im Fernverkehr ausläuft.
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) ließ in seiner Stellungnahme keinen Raum für Interpretationen: „Im Gleichklang mit der Entscheidung der Bundesregierung wird Rheinland-Pfalz nun die Maskenpflicht im ÖPNV zum 2. Februar 2023 aufheben”, erklärte er am Freitag. Die Entscheidung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sei „angesichts der aktuellen Entwicklungen und dem spürbaren Übergang in die endemische Lage begrüßenswert”. Sowohl die Corona-Inzidenzen als auch die Infektionen bei anderen respiratorischen Erkrankungen gingen ebenso zurück wie die Belegungszahlen in den Krankenhäusern und Kliniken des Landes.
Weiter erklärte Hoch: „Für uns war immer klar, dass die Grundsatzentscheidung des Bundes gilt und Rheinland-Pfalz diese mitträgt, solange sie Gültigkeit behält. Die weiteren Schritte erfolgen auch in enger Abstimmung mit meinem hessischen Amtskollegen. Beide Länder wollen, dass für die Menschen beim Grenzwechsel einheitliche Regeln gelten.“
Der hessische Gesundheitsminister Klose bekräftigte seinerseits die Empfehlung, „sich mit FFP2-Masken vor Ansteckung und mit der Impfung gegen schwere Krankheitsverläufe zu schützen”. Zur jüngsten Entscheidung erklärte der Minister weiter: „Hessen hat der Verhältnismäßigkeit der verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus stets besondere Aufmerksamkeit geschenkt und deshalb beispielsweise den erheblichen Grundrechtseingriff der Isolationspflicht bereits zum 23. November beendet. Der weit geringere Grundrechtseingriff einer Maskenpflicht in Bussen und Bahnen schützt insbesondere vulnerable Menschen, die auf diese Verkehrsmittel angewiesen sind.