In Hessen steigt die Zahl der Corona-Infektionen weiter. Nun hat die Landesregierung die Teilnehmerzahl für private Feiern begrenzt und auch in der Gastronomie gibt es neue Regeln.
WIESBADEN. In Hessen sind für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung künftig nur noch höchstens 50 Personen, bei steigenden Infektionszahlen noch weniger zugelassen. Für öffentliche Veranstaltungen gilt weiter eine Obergrenze von 250 Personen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Das berichtete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts am Montag. Die entsprechende Verordnung gilt vom kommenden Montag an bis Ende Januar 2021. Private Feiern hätten sich in den vergangenen Wochen als erhebliche Gefahr für die Entwicklung des Infektionsgeschehens herausgestellt, sagte der Regierungschef.
Wirte können von Gästen einen Ausweis verlangen
Bei der Führung von Gästelisten können Gastwirte von den Besuchern künftig in Zweifelsfällen die Vorlage des Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokuments verlangen. Dies gelte nicht generell, sondern in Fällen von erkennbar falschen Angaben des Gastes, sagte Bouffier.
Der Inzidenzwert, also die Zahl der Neuerkrankungen unter 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen, bleibe das entscheidende Kriterium für die Maßnahmen des Landes, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne). Ab 50 Neuinfektionen gelte für private Feiern die Regel, dass sich höchstens 25 Menschen treffen dürften. Ab einem Inzidenzwert von 75 dürften es nicht mehr als zehn sein. Mit Verzögerung kämen die steigenden Infektionszahlen in den Krankenhäusern an. Aktuell würden in den Kliniken 388 Covid-19-Patienten behandelt, Ende September seien es nur 261 gewesen.
Weiter beschloss die Landesregierung, dass die Regel „eine Person pro drei Quadratmeter“ für Geschäfte, Veranstaltungen und Kulturangebote gestrichen wird. Sie habe sich als nicht notwendig erwiesen, sagte Bouffier. Es gelten künftig die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Diskotheken und Klubs dürfen wieder öffnen, wenn das Gesundheitsamt dies genehmigt. Tanzveranstaltungen bleiben aber verboten.
Erweiterte Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird in der neuen Verordnung auf Bahnsteige, Haltestellen und Wahlräume erweitert. Wer gegen die Pflicht verstößt, muss weiterhin mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Sollten sich der Bund und die Länder bei der nächsten Videokonferenz an diesem Mittwoch auf ein einheitliches Bußgeld verständigen, werde Hessen diese Regelung übernehmen, so der Ministerpräsident. Wer im Wahllokal keine Maske tragen wolle, müsse die Briefwahl in Anspruch nehmen.
Das hessische Verkehrsministerium stellt 10,7 Millionen Euro für den Einsatz zusätzlicher Busse in den Stoßzeiten zur Verfügung. Damit könnten im Linienverkehr mehr Busse eingesetzt werden, vor allem zu Zeiten, zu denen viele Schüler unterwegs seien, erklärte Minister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Montag. Zudem solle mehr Personal zur Kontrolle der Maskenpflicht in den Bussen eingesetzt werden.
Die Mittel werden mit dem Ende der Herbstferien kommende Woche zur Verfügung stehen und können von den Verkehrsverbünden und den lokalen Nahverkehrsorganisationen bis zu den Osterferien 2021 eingesetzt werden. Den größten Teil mit 8,3 Millionen Euro erhält der größte hessische Verkehrsverbund, der Rhein-Main-Verkehrsverbund. Weitere zwei Millionen Euro gehen an den Nordhessischen Verkehrsverbund und gut 350 000 Euro an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Al-Wazir appellierte an die Schulträger, Schulanfangszeiten möglichst zu entzerren. Wenn nah beieinanderliegende Schulen die Zeiten ihres Schulanfangs so organisierten, dass sie mit einem Abstand von 15 oder 30 Minuten begännen, sei in manchen Städten eine deutliche Entlastung bestimmter Bus- oder Bahnlinien möglich.