Gerichtshof: 800-Quadratmeter-Beschränkung für Geschäfte rechtens
Karstadt Kaufhof wehrt sich gegen das Verkaufsverbot für große Geschäfte. Die Firma scheitert vor dem Verwaltungsgerichtshof. Hessens Handel hofft nun auf eine...
WIESBADEN. Große Geschäfte in Hessen müssen wegen der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen bleiben oder ihre Ladenfläche reduzieren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Mittwoch eine entsprechende Regelung des Landes bestätigt und einen Eilantrag der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH abgewiesen.
Es erscheine "seuchenrechtlich geboten und damit sachlich gerechtfertigt", großen Warenhäusern - ebenso wie dem sonstigen Einzelhandel - nur die Öffnung einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmeter zu gestatten, entschieden die Kasseler Richter. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Aktenzeichen: 8 B 1039/20.N) Mitte April hatte Hessen die Corona-Beschränkungen für den Handel gelockert. Bisher geschlossene Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürften wieder aufmachen, unabhängig von der Ladengröße auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Karstadt Kaufhof betreibt in Hessen 25 Warenhäuser mit größerer Fläche und zog daher vor Gericht. Laut VGH verwies die Firma dabei auf Umsatzeinbußen.
Die Kasseler Richter sehen in der Regelung zwar einen "nicht unerheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz gewährleistete Berufsausübungsfreiheit". Dieser sei jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig. Von großen Warenhäusern gehe eine deutlich größere Anziehungskraft aus und dadurch würden mehr Menschen in die Innenstädte gelockt.
Zu der 800-Quadratmeter-Beschränkung hat es bundesweit sehr unterschiedliche Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte gegeben: In Bayern war sie für verfassungswidrig erklärt worden, in Niedersachsen und dem Saarland bestätigt worden. "Unabhängig von der heutigen Entscheidung des VGH erwarten wir ein positives Zeichen der hessischen Landesregierung", sagte Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbands Hessen. Denn die Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte auf bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche habe keinen Kundenansturm ausgelöst. "Die Kundenfrequenzen lagen im Schnitt bei nur 39 Prozent des Jahresdurchschnittswerts von 2019." Die wichtigen Abstands- und Hygieneregeln könnten auf größeren Flächen hervorragend eingehalten werden. Eine bundesweit einheitliche, nicht-diskriminierende Öffnung des gesamten Einzelhandels solle der nächste Schritt sein.
Hoffnungen darauf hatte am Mittwoch auch Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) geweckt. Er kündigte für das Bund-Länder-Treffen am Donnerstag eine offene Diskussion über die Frage: "Lassen wir die ganzen Quadratmeterzahlen weg und legen uns nur fest: Es muss der jeweiligen Abstand eingehalten, es muss die Hygiene eingehalten werden?"
Von dpa