Ab Januar kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – die eAU. Was das neue Verfahren für Arbeitnehmer bedeutet.
Berlin. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, muss aktuell in der Regel spätestens am vierten Krankheitstag seinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen – je nach Betrieb und Arbeitsvertrag auch schon früher. Das soll sich nun ändern: Ab 2023 müssen Arbeitnehmer ihre Krankmeldung nicht mehr dem Arbeitgeber vorlegen, denn dieser erhält die Daten dann auf elektronischem Weg. Was Beschäftigte ab Januar beachten müssen.
Was gilt bereits jetzt?
Die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfolgt schrittweise. In einem ersten Schritt sind die Arztpraxen bereits seit dem 1. Juli gesetzlich verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Der „gelbe Schein“, die frühere dreifache Ausfertigung der Krankmeldung, wurde durch einen einfachen Papierausdruck ersetzt, der aktuell noch per Post oder persönlich an den Arbeitgeber übermittelt werden muss. Eine Kopie erhält der Versicherte für sich selbst.
Was ändert sich ab Januar?
Ab dem 1. Januar sollen auch die Arbeitgeber in das Verfahren mit einbezogen werden. Sie erhalten dann die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch – und zwar von den Krankenkassen. Der Arbeitgeber oder ein Beauftragter, zum Beispiel eine Steuerberatungskanzlei, ruft die eAU bei den Krankenkassen seiner Mitarbeiter ab. Damit fällt die Verpflichtung zur Vorlage der Krankmeldung in Papierform für Arbeitnehmer weg. Arbeitnehmer erhalten beim Arztbesuch nur noch einen Ausdruck der AU-Daten für die eigenen Unterlagen. Einen Ausdruck für den Arbeitgeber können sie auf Wunsch bekommen.
Was ist, wenn die AU bereits am ersten Tag beim Chef sein muss?
Nach dem Arztbesuch übermittelt die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse – spätestens am Abend der Ausstellung. Der Arbeitgeber kann die Abfrage am Folgetag starten.
Müssen sich Arbeitnehmer noch persönlich krankmelden?
Nach wie vor gilt: In jedem Fall müssen Arbeitnehmer ihren Chef so schnell wie möglich darüber informieren, dass sie arbeitsunfähig sind – unabhängig von einer Krankschreibung.
Was sind die Vorteile der eAU?
Die digitale Krankschreibung wurde eingeführt, um das Meldeverfahren im Krankheitsfall zu vereinfachen. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung sicherer uns schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt werden. So entfalle das Risiko, aufgrund einer verspäteten Meldung kein Krankengeld zu erhalten. Das Verfahren entbindet die gesetzlich Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse. Zudem sorgt es für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld. Außerdem sollen durch die Digitalisierung die Kosten für die Erstellung und Übermittlung reduziert werden.
Gilt das neue Verfahren für alle?
Die eAU gilt für alle Vertragspraxen in Deutschland – früher Kassenärzte genannt. Das neue Verfahren gilt also für gesetzlich versicherte Patienten, nicht aber für privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Auch Ärzte im Ausland und Rehabilitationseinrichtungen sind an dem Verfahren noch nicht beteiligt. Bei geringfügig Beschäftigten ist eine eAU-Anfrage an die Krankenkasse möglich, für Minijobs in Privathaushalten gilt das Verfahren laut AOK jedoch nicht.