FRANKFURT - Die Abschiebehaft für den Tunesier Haikel S. wird bis Anfang Januar verlängert. Dem Antrag der Stadt Frankfurt gab ein Haftrichter statt. Die Stadt hatte argumentiert, bis Ende des Jahres werde Tunesien der Bundesregierung alle für die Abschiebung nötigen Dokumente vorgelegt haben. Damit sei eine Einzelabschiebung des 36-Jährigen zu Beginn des kommenden Jahres wahrscheinlich.
Von Haikel S. hatte Tunesien behauptet, er habe sich an dem Anschlag auf das Nationalmuseum beteiligt, bei dem 24 Menschen getötet worden waren. Tunesien hatte deshalb im vergangenen Jahr seine Auslieferung beantragt, allerdings nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Der Terrorverdächtige war aber am 1. Februar im Rahmen einer groß angelegten Razzia, mit dem ein salafistisches Netzwerk im Rhein-Main-Gebiet zerschlagen worden sein soll, verhaftet worden. Seither beschäftigt der Fall die deutsche Justiz. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, Haikel S. könne nach dem Gefährderparagrafen 58a abgeschoben werden. Allerdings müsse Tunesien zusichern, dass dem 36-Jährigen im Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit der Überprüfung der Strafe mit der Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer gewährt wird.
Es sei wahrscheinlich, dass er einen Terroranschlag in Deutschland begehen wolle, so das Gericht. Der Senat sah es zudem als erwiesen an, dass er in den Reihen des "Islamischen Staates" gekämpft hatte.