Wespennest entfernen lassen: Wer muss das bezahlen?

Eine Wespe schlüpft aus einem Wespennest. Archivfoto: dpa

Wer am eigenen Haus ein Wespennest findet, kann selbst entscheiden, ob es entfernt werden soll. Doch wer entscheidet das, wenn man zur Miete wohnt? Und wer trägt die Kosten?

Anzeige

REGION. Immer wieder kommt es im Sommer vor, dass Bienen und Wespen am Haus, im Garten oder auf dem Balkon ihre Nester bauen. Auch wenn Naturschützer betonen, dass das keinesfalls immer zu Konflikten führen muss, gibt es doch gute Gründe, ein Nest entfernen zu lassen. Ist man selbst Eigentümer des Gebäudes oder Gartens, in dem die Tiere nisten, ist das normalerweise kein Problem. Wohnt man zur Miete, kommen aber schnell Fragen auf. Wer ist beispielsweise zuständig, wenn der Mieter ein Insektennest entdeckt und dieses entfernt werden soll?

„Immer der Eigentümer beziehungsweise, sollte es sich um eine Mietwohnung handeln, der Vermieter“, erklärt Eva-Maria Henckelmann, Rechtsanwältin und Verbandsdirektorin des Landesverbandes Hessen des deutschen Mieterbundes. Der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter trägt laut Henckelmann bei einer Entfernung auch die Kosten.

Anzeige

Keine besonderen Pflichten für Vermieter

Bastian Schmitt, Rechtsanwalt bei der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft in Mainz, ergänzt, dass die Kosten einer solchen Entfernung auch nicht im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. „Ist der Befall durch einen Mieter verursacht worden, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten dem Verursacher aufzulegen. Dies wird bei Wespen wohl eher weniger der Fall sein“, erklärt Schmitt darüber hinaus. Bei Ungezieferbefall aufgrund von Verschmutzung gelte dies aber.

Eine gesonderte Pflicht für Mieter oder Vermieter, dafür zu sorgen, dass sich Bienen und Wespen überhaupt nicht erst an der Immobilie ansiedeln, gibt es allerdings nicht. Henckelmann erklärt, dass eine solche Verpflichtung, wenn überhaupt, auf Vermieter- beziehungsweise Eigentümerseite liegt. Da man aber nicht vorhersehen könne, wo Insekten sich niederließen, sei es in der Regel nicht möglich, eine solche Verpflichtung zu haben. Auch für Schmitt gibt es in dieser Hinsicht keine besondere Pflicht für den Vermieter: „Dies ergibt sich aus der allgemeinen Verpflichtung, für ein ordnungsgemäßes Mietobjekt zu sorgen.“

Mieter sollte Insektennest melden

Doch wenn es um die Entfernung der Nester gerade von Wespen und Bienen geht, gib es noch mehr zu beachten als die Kosten oder die Frage, ob die Ansiedlung der Insekten hätte verhindert werden können. Die Nester vieler Insektenarten stehen nämlich unter Naturschutz und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gestört, entfernt oder zerstört werden. Solch ein Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand eine Allergie hat und dadurch von dem Nest Gefahr für die betreffende Person ausgeht. Henckelmann und Schmitt sind sich einig, dass in so einem Fall eine Einzelfallprüfung gemacht werden muss, ob das Nest entfernt werden kann oder sogar muss. „Gegebenenfalls muss die Entfernung sogar beim zuständigen Amt zunächst beantragt werden“, gibt Henckelmann zu bedenken.

Und auch wenn kein Sonderfall vorliegt, sollte der Mieter dem Vermieter ein Insektennest dennoch melden, um die Entwicklung im Auge zu behalten, sagt Henckelmann. „Es ist dem Mieter zu empfehlen, das Nest zu melden. Somit sichert sich der Mieter ab, falls durch das Nest Schäden an der Bausubstanz entstünden“, sagt auch Schmitt.