Was tun bei einer Corona-Infektion kurz vor oder im Urlaub?

Zwei Frauen sitzen mit einem Mundschutz während ihres Urlaubs auf einer Mauer. Symbolfoto: olezzo - stock.adobe

Die Infektionsgefahr ist in diesem Sommer höher als in den vergangenen Jahren. Was gilt, wenn man sich unterwegs infiziert oder wenn die Reise ausfällt.

Anzeige

BERLIN. Anders als in den vergangenen beiden Jahren ist dieser Sommer geprägt von einer hohen Corona-Infektionsdynamik, insbesondere durch die ansteckende Omikron-Variante BA.5. Auch in etlichen Urlaubsländern ist die Sieben-Tage-Inzidenz hoch. Da ist es durchaus möglich, dass der geplante Sommerurlaub ins Wasser fallen könnte, weil man sich kurz vor der Abreise mit Corona infiziert. Und was ist, wenn man sich im Urlaub ansteckt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann kann ich meinen Urlaub kostenlos stornieren?

Eine Pauschalreise kann jederzeit storniert werden, allerdings kann der Veranstalter dann eine Stornogebühr verlangen – in der Regel ist das ein festgelegter Prozentsatz des Reisepreises. Um eine Pauschalreise kostenlos zu stornieren, müssen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen. Bisher galt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als ausreichender Hinweis für das Vorliegen von solch außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen. Momentan besteht allerdings für kein Land eine Reisewarnung aufgrund der Corona-Pandemie.

Anzeige

Und ob man sich auf die Umstände und Reiseeinschränkungen berufen kann, die bei der Buchung der Reise bekannt waren, ist laut Verbraucherzentrale fraglich. Zudem gilt die Regelung nicht für Reisen, die selbst zusammengestellt und individuell gebucht wurden.

Was ist, wenn ich mich kurz vor der Abreise mit Corona infiziere?

In Deutschland gilt nach wie vor eine Quarantäne- und Isolationspflicht für positiv getestete Personen. Diese endet frühestens nach fünf Tagen. In dieser Zeit kann eine Reise nicht angetreten werden. In welchem Umfang Betroffene ihre Reisekosten erstattet bekommen, regeln die jeweiligen Stornoregelungen der Urlaubsbuchung. In der Regel müssen bei Stornierungen, die nur wenige Tage vor Reiseantritt erfolgen, 75 Prozent des Reisepreises bezahlt werden.

Hilft mir eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Anzeige

Eine Reiserücktrittskostenversicherung greift in Fällen, in denen man selbst oder eine mitversicherte Person krank wird. Sie tritt auch ein, wenn man arbeitslos wird oder wenn ein naher Angehöriger stirbt und sie gilt teilweise auch bei Kurzarbeit. Viele Versicherungsverträge enthalten jedoch Ausschlussklauseln für Pandemien. Wenn die Versicherung eine solche Klausel enthält, würde sie also nicht zahlen, wenn man an Corona erkrankt, da Corona von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie eingestuft wurde. Die Angst davor, sich mit Corona anzustecken, reicht laut Verbraucherzentrale bei keiner Versicherung als Grund für einen Reiserücktritt aus. Und auch bei Krisen im Urlaubsland hilft diese Versicherung nicht. Viele Reiseveranstalter bieten inzwischen aber spezielle Corona-Versicherung an.

Weitere Lösung: Die Pauschalreise übertragen

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, hohe Stornokosten zu umgehen, wenn keine Reiserücktrittsversicherung greift: Man kann jemanden suchen, der die Reise übernimmt. Allerdings können nur Pauschalreisen auf einen sogenannten Ersatzreisenden übertragen werden. Für einzeln gebuchte Flüge oder Hotels ist das nicht möglich. Dazu muss dem Veranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden, dass der Vertrag auf eine andere Person übertragen werden soll. Laut Verbraucherzentrale Berlin kann dieser aber widersprechen, wenn bestimmte Gründe dafür vorliegen – zum Beispiel wenn ein Visum fehlt oder die geforderte Bergsteigererfahrung. Und: Man haftet gemeinsam mit dem neuen Reisenden für den gesamten Reisepreis und etwaige Mehrkosten.

Was ist, wenn ich mich am Urlaubsort infiziere?

Inzwischen haben viele Länder ihre Maßnahmen gegen Covid-19 gelockert. Eine Nachverfolgung von Infektionsfällen durch die Gesundheitsbehörden findet häufig nicht mehr statt. Aus Rücksichtnahme auf Mitreisende und andere Urlauber können Gäste mit akuten Erkältungssymptomen sich aber in Teststationen testen lassen oder einen Selbsttest durchführen. Da in vielen Reiseländern Tests teuer sind, ist es ratsam, eine ausreichende Menge an Selbsttests mit in den Urlaub zu nehmen.

Wer aufgrund einer Corona-Erkrankung die Rückreise nach Hause nicht antreten kann, muss laut ADAC eventuelle Zusatzkosten während der Quarantäne selbst bezahlen. Auch hier könne man sich über eine Reiseabbruch- oder Reiserücktrittsversicherung gegen das Kostenrisiko absichern.

Wer nach dem Urlaub wieder nach Deutschland einreist, braucht keinen Nachweis mehr über die Impfung, Genesung oder negative Testung.