Der dritte Corona-Herbst steht bevor. Warum die Infektionszahlen in der kalten Jahreszeit zunehmen und was davor schützen soll. Fragen und Antworten.
BERLIN. Zum dritten Mal steht in diesem Jahr ein Herbst an, in dem das Coronavirus eine Rolle spielen wird. Allerdings hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren die Ausgangslage verändert: Zum einen sind inzwischen viele Millionen Menschen immunisiert – durch Impfung oder weil sie eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Zum anderen dominieren derzeit Virusvarianten mit verringerter Krankheitsschwere.
Wie wird der Corona-Herbst 2022? Das kann niemand so ganz genau vorhersagen. Weltweit dominiert aktuell die Omikron-Variante, die sich noch leichter überträgt als die vorherigen Varianten. Und je mehr sich das Coronavirus verbreitet, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es bei der Vervielfältigung in den Körperzellen zu Fehlern in der Erbinformation des Virus kommt. Durch diese Mutationen können auch neue Virusvarianten entstehen, die zum Beispiel wieder ansteckender sind oder die wieder kränker machen.
Zudem gehen die Experten davon aus, dass in diesem Herbst auch wieder andere Atemwegsinfektionen in größerem Umfang zurückkehren werden – insbesondere die saisonale Influenza und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Das könnte dazu führen, dass die Zahl schwerer Atemwegsinfektionen, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordern, deutlich ansteigen wird.
Warum steigen die Coronazahlen im Herbst und Winter? Da sich die Menschen in der kalten Jahreszeit häufiger drinnen treffen, ist das Infektionsrisiko im Herbst und Winter höher als im Sommer. Coronaviren werden durch Aeorosole übertragen und diese können sich in kleinen oder schlecht belüfteten Räumen gut ausbreiten, wobei die Viren mehrere Stunden lang im Raum schwebend überleben. Im Freien ist das Ansteckungsrisiko deutlich geringer, da sich die ausgeatmeten Partikel an der frischen Luft schnell verdünnen.
Zudem verbreiten sich auch Coronaviren, so wie viele andere Viren akuter Atemwegserkrankungen, besser in der kalten Jahreszeit, da Viren bei niedrigen Temperaturen und geringer Luftfeuchtigkeit stabiler sind. Hinzu kommt, dass das Immunsystem im Winter geschwächt ist. Hierbei spielt zum Beispiel auch der Vitamin-D-Status eine Rolle, denn eine ausreichende Vitamin-D-Versorgung trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Da Vitamin D unter dem Einfluss von Sonnenlicht in unseren Breitengraden nur in den Sommermonaten in der Haut gebildet wird, steigt im Winter das Risiko, dass der Vitamin-D-Spiegel nicht ausreichend ist – vor allem für Menschen, die sich selten im Freien aufhalten. Studien zeigen, dass ein unzureichender Vitamin-D-Serumspiegel mit einem erhöhten Risiko für akute Atemwegsinfekte einhergeht, so das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Maskenpflicht auf Reisen und in Krankenhäusern
Welche Corona-Regeln gelten im Herbst 2022? Zum Schutz vor einer neuen Corona-Welle im Herbst hat das Bundeskabinett einen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor – wobei Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal auch medizinische Masken tragen können. Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht gelten. Vor dem Zutritt benötigt man hier außerdem einen negativen Corona-Test.
Darüber hinaus sollen die Länder je nach Infektionslage weitere Regelungen erlassen können, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. So können sie in Bussen und Bahnen im Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht vorschreiben. Diese kann dann auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants gelten. Hierbei soll eine Ausnahme gelten: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Die Länder können diese Ausnahme auch auf Personen ausweiten, die frisch geimpft oder genesen sind. Außerdem können sie in Schulen und Kindertagesstätten wieder eine Testpflicht vorschreiben, sowie eine Maskenpflicht in Schulen in weiterführenden Schulen ab dem fünften Schuljahr.
Zudem können weitere Maßnahmen angeordnet werden – zum Beispiel eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich. Und es kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
Ab wann gelten die Corona-Regeln für den Herbst 2022? Sie sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten – von Oktober bis Ostern, so die Gedankenstütze. Der Bundestag stimmt voraussichtlich am 8. September über den Gesetzentwurf ab.