Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert, allerdings mit vielen abgestuften Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage.
DEUTSCHLAND. Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in Berlin in mehr als neunstündigen Verhandlungen beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.
Frühling wird anders als der letzte
Merkel sagte im Anschluss, man stehe an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie. Deutschland habe Stärke gezeigt in seiner Reaktion auf die zweite Welle. "Und jetzt liegt die Aufgabe der Politik darin, die nächsten Schritte klug zu gehen. Es sollen Schritte der Öffnung sein und gleichzeitig Schritte, die uns in der Pandemie nicht zurückwerfen dürfen." In Europa gebe es viele Beispiele für eine "dramatische dritte Welle", sagte die Kanzlerin. "Diese Gefahr, da dürfen wir uns nichts vormachen, besteht auch für uns."
Merkel betonte aber: "Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr." Inzwischen habe man bei der Bekämpfung der Pandemie zwei starke Helfer: die Impfstoffe und die erweiterten Testmöglichkeiten.
Die Kanzlerin machte deutlich, dass die Impfkampagne beschleunigt werden solle. "Wir glauben, dass wir hier noch Steigerungspotenzial haben", sagte sie. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Kostenlose Schnelltests - mindestens einer pro Woche für jeden Bürger - sollen von nächster Woche an kommen. Der Bund will die Kosten übernehmen. Bund und Länder erwarten zudem, dass auch Unternehmen als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte: "Wir haben die zweite Welle besiegt, und die dritte Welle rollt." Die Gefahr und Dimension der dritten Welle hänge von jedem Einzelnen ab. "Deshalb müssen wir sehr aufpassen, dass wir nicht unbedacht in den nächsten großen Lockdown kommen. Wenn viele über Ostern reden, dann haben wir Ostern entweder eine schöne Zeit oder vielleicht den nächsten Lockdown." Deshalb habe man jetzt "einen Dreiklang aus Vorsicht, Vertrauen und Verantwortung" beschlossen. Eine besondere Kontaktregelung für Ostern wurde nicht beschlossen.
Sensibelste Phase der Pandemiebekämpfung
Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) betonte, man sei vielleicht in der "sensibelsten Phase" der Pandemiebekämpfung. "Es ist keine Zeit der einfachen Antworten. Es geht nicht mehr um Aufmachen oder Zumachen, sondern es geht darum, wie wir sehr besonnen mit dieser Situation umgehen."
Schon vom kommenden Montag an sollen nach den Beschlüssen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt sollen sie nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde bundesweit einheitlich dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
Weitere eingeschränkte Öffnungen ab Inzidenz von unter 100
Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.
Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.
Der neue Öffnungs-Fahrplan von Bund und Ländern
Die Sehnsucht nach mehr Freiheit in der Corona-Krise ist groß. Der Weg dorthin ist für manche aber kürzer als für andere. Wie schnell es geht, hängt von der Entwicklung der Infektionen im jeweiligen Land oder der Region ab. Bund und Länder haben Kriterien festgelegt, nach denen die Länder über weitere Öffnungsschritte entscheiden sollen. Mehrere Länder behalten sich Abweichungen ausdrücklich vor. Dort, wo Bund und Länder keine neuen Regelungen vereinbart haben, sollen die bisherigen Beschlüsse bis zum 28. März weiter gelten.
TESTS: Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.
HOMEOFFICE: Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.
IMPFUNGEN: Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.
Was sich wann ändern soll:
KONTAKTE: Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
STUFE ZWEI: Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.
Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).
WEITERE ÖFFNUNGSSCHRITTE liegen in der Entscheidung der Länder wie folgt:
STUFE DREI (frühestens ab 8. März):
- Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen ODER stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.
STUFE VIER (frühestens ab 22. März): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen. STUFE FÜNF (frühestens ab 5. April): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.
Für die Stufen drei bis fünf gibt es - ähnlich der Kontaktregelung - eine NOTBREMSE: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.
WIE ES WEITER GEHT:
Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.
Von dpa