Urteil gefällt: Lebenslang für "Axtmörder" von Limburg

Ein Blumenmeer vor dem Tatort in der Limburger Weiersteinstraße: Hier war eine 31-Jährige im Oktober vergangenen Jahres getötet worden. Archivfoto: Mika Beuster

Wegen Mordes ist der als "Axtmörder" von Limburg bekannt gewordene Imad A. am Freitagnachmittag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

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LIMBURG. Der 34-Jährige hatte im Oktober 2019 seine Ehefrau mit einem Auto absichtlich auf offener Straße als Fußgängerin angefahren. Danach schlug er zunächst mit einem Beil und später mit einer Axt auf das wehrlose Opfer ein. Die Mutter der gemeinsamen beiden Kinder starb noch am Tatort. Die zweite große Strafkammer des Landgerichts Limburg unter dem Vorsitz von Vizepräsident Andreas Janisch folgte so der Bewertung der Tat von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die Mordmerkmale der Heimtücke sahen. Alleine das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sah die Kammer aber derweil nicht gegeben. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest - wertete die Tat also als besonders verwerflich und grausam. Damit geht die Chance des Verurteilten, dass die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach einer Mindestdauer von 15 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, praktisch gegen Null.

Der Verteidiger des Angeklagten, Wolfgang Stahl, hatte in seinem Plädoyer gefordert, Imad A. wegen Totschlags zu einer zehnjährigen Haftstrafe zu verurteilen. Der Angeklagte habe mit der Tat einen gescheiterten Versuch eines "erweiterten Suizids" unternommen, argumentierte der Koblenzer Anwalt, der im NSU-Prozess Beate Zschäpe verteidigte. Er habe also seine Frau töten wollen und sich bei der Tatausführung selbst das Leben nehmen wollen. Dies spreche dafür, dass Imad A. unter einer starken psychischen Belastung gelitten habe, was sich auf das Urteil auswirken müsse. Jedoch lehnte die Strafkammer zuvor einen entsprechenden Antrag der Verteidigung ab, ein weiteres Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zu beauftragen und folgte mit dem Urteil auch nicht dieser Bewertung der Tat. Der Angeklagte hatte in seinen letzten Worten vor Urteilsverkündung bedauert, dass er seine Ehefrau getötet habe. Dies sei "das Schlimmste, was es gibt". Er bedankte sich bei Gericht für den "würdevollen Umgang" während der Verhandlung.

Das Urteil fiel nicht im Gerichtsgebäude an der zentralen Straße "Schiede" in Limburg, sondern im neu aufgebauten "Gerichtszelt" im Limburger Industriegebiet. Hintergrund sind die Corona-Beschränkungen, die wegen der herrschenden Abstandsregeln einen höheren Raumbedarf fordern.

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Ein ausführlicher Bericht folgt.