Hessen hat neue Regelungen für die Corona-Pandemie vorgelegt, die bis zum 16. August gelten sollen. Was sich aktuell ändert.
WIESBADEN. Von den Schulen bis zum Amateursport: Hessen hat neue Regelungen für die Corona-Pandemie vorgelegt. In vielen Fällen werden die bisher sehr strengen Beschränkungen gelockert. Alle neuen Bestimmungen gelten nach Angaben der Landesregierung bis zum 16. August. Ein Überblick:
SCHULEN:
In den zwei Wochen bis zum Beginn der Sommerferien (6. Juli) soll der Unterricht an den Grundschulen wieder aufgenommen werden, so wie er vor Beginn der Corona-Pandemie stattgefunden hatte. Das heißt, alle Kinder werden wieder gemeinsam in ihrer Klasse unterrichtet und nicht mehr wechselweise in Gruppen. Das Abstandsgebot gilt dort dann nicht mehr. Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sagte aber, die Schulbesuchspflicht werde während dieser Zeit aufgehoben. Eltern könnten also entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht für alle teilnehme oder von zu Hause aus den Unterrichtsstoff lerne. An den weiterführenden Schulen ändere sich bis zu den Sommerferien erst einmal nichts, sagte Lorz.
KITAS:
Die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 6. Juli an wieder vollständig öffnen und den Regelbetrieb aufnehmen. Darauf haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände verständigt. Die Notbetreuung falle zu diesem Zeitpunkt weg, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne). Eltern können also ab diesem Zeitpunkt wieder ganz normal ihre Kinder betreuen lassen, sofern das Personal in den Kitas ausreicht und es das Infektionsgeschehen erlaubt. Allerdings ist es auch möglich, dass der Betreuungsschlüssel - also die vorgeschriebene Zahl von Kindern pro Erzieher - vorübergehend gelockert werden kann.
SCHWIMMBÄDER:
Schwimmbäder, Saunen und Badeseen dürfen vom 15. Juni an wieder öffnen. Allerdings gelten Hygiene- und Abstandsregeln, so muss etwa ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Badegästen gewährleistet sein. Auch darf sich - abhängig von der Größe - nur eine bestimmte Zahl von Menschen gleichzeitig auf Liegewiesen oder in Schwimmbecken aufhalten. Mitglieder von Schwimmvereinen in Hessen durften bereits seit dem 1. Juni wieder ins Wasser, auch Schwimmkurse waren seitdem wieder möglich.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
Bereits von diesem Donnerstag (11. Juni) an dürfen sich nun bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Bislang war dies nur Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Neu ist außerdem, dass bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeiern die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden müssen.
MASKENPFLICHT:
Auch in Bahnhöfen und Flughäfen in Hessen muss nun eine sogenannte Alltagsmaske - eine Abdeckung für Mund und Nase - getragen werden. Im öffentlichen Nahverkehr galt bislang schon eine Maskenpflicht, ebenso in Geschäften.
AMATEUR- und FREIZEITSPORT:
In Vereinen war Training drinnen und draußen bisher schon möglich, allerdings nur unter Einhaltung des Abstandsgebotes. Ab Donnerstag darf auch wieder mit Kontakt trainiert werden - etwa beim Basketball. Allerdings wird die Gruppe auf zehn Personen beschränkt. Grundsätzlich wird das Wettkampfverbot aufgehoben. Die Sportverbände sollen nun entscheiden, ob der Wettkampfsport unter den geltenden Kontaktbeschränkungen wieder aufgenommen werden kann - theoretisch möglich ist das etwa in Sportarten wie Basketball, Tischtennis oder Reiten. Umkleidekabinen und Duschen dürften unter denselben Auflagen wie in Schwimmbädern wieder genutzt werden.
Von Andrea Löbbecke und Jan Brinkhus