Die Stadt Mainz führt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen der Altstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz ein. Auch weitere Corona-Einschränkungen sind vorgesehen.
MAINZ. Ohne Maske geht in der Mainzer Innenstadt ab diesem Mittwoch (fast) nichts mehr – zumindest dann, wenn man sich in den Fußgängerzonen der Einkaufsstraße bewegen möchte. Die Stadt Mainz verschärft ihre Corona-Beschränkungen insbesondere in der Innenstadt. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt erlässt demnach eine Maskenpflicht für die Einkaufsstraßen der Altstadt, außerdem darf es keinen Straßenverkauf von offenen alkoholischen Getränken mehr geben.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt habe beschlossen, so die Stadt, ergänzende Maßnahmen zur geltenden 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz einzuführen. In den stark frequentierten Fußgängerzonen der Altstadt habe es in den vergangenen Tagen immer wieder Probleme bei der Einhaltung der Abstandsregelungen gegeben, so die Stadt. Daher gelte ab Mittwochmorgen, 0 Uhr, eine Maskenpflicht auf dem Bahnhofsvorplatz und in zahlreichen weiteren Straßen. Die Maskenpflicht gelte an allen Tagen außer an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr.
Das Gebiet der Maskenpflicht erstreckt sich ab der Rheinstraße über den Brand, die Schusterstraße, den Markt, über die komplette Lu bis einschließlich Schillerplatz und Ballplatz. Maske getragen werden muss auch am Eingang der Großen Langgasse von der Lu aus bis zur Einmündung Emmeransstraße, rund ums Staatstheater, in der Stadthausstraße, Lotharstraße, auf Neubrunnenplatz und Neubrunnenstraße. Auch Leichhof und Augustinerstraße bis einschließlich Hopfengarten sind von der Maskenpflicht betroffen.
Kein Glühwein "to go"
Nachdem in den vergangenen Tagen einige Gastronomiebetriebe, die einen Mitnahmeservice bieten, auch Glühwein „to go“ angeboten und damit für Ansammlungen von Menschen gesorgt hatten, ist auch der Ausschank von alkoholischen Getränken verboten. Es sei beobachtet worden, „dass der Straßenverkauf und der Ab-Hof-Verkauf von offenen oder geöffneten alkoholischen Getränken dazu führt, dass sich vor den Verkaufsstellen Menschenansammlungen bilden und die Getränke vor Ort in geselliger Runde konsumiert werden“, so die Stadt.
Wie Marc André Glöckner, Pressesprecher der Stadt, mitteilt, sollen die Zonen, in denen Maskenpflicht gilt, im Lauf des Mittwochs ausgeschildert werden. Bis zum Wochenende wolle die Stadt eine „Übergangsfrist“ einräumen und nur mündlich auf Verstöße gegen die Maskenpflicht hinweisen. Ab dem Wochenende sollen dann bei Nichttragen einer Maske in den ausgeschilderten Bereichen 50 Euro Bußgeld fällig werden.
Dennoch, so erklärt Marc André Glöckner, solle es noch möglich sein, während des Stadtbummels an seinem Kaffee oder anderen Getränken zu nippen oder in seine Brezel zu beißen. „Wir werden die Vorgaben lebensnah auslegen“, sagt er. Wer sich also beispielsweise einen Kaffee aus einer Bäckerei geholt habe, dürfe die Maske kurz lüften um seinen Kaffeebecher zum Mund zu führen, müsse die Maske dann aber gleich wieder aufsetzen. Mit dem Rauchen verhalte es sich analog.
Wie die Stadt mitteilt, gelten die neuen Regelungen zunächst bis zum 20. Dezember. Ob die neuen Vorgaben des Bundes und der Länder, die diesen Mittwoch bekanntgegeben werden, Auswirkungen haben, werde sich zeigen. Klar sei, dass die Stadt schärfere Maßnahmen als die der Landesverordnung immer erlassen könne – sollte das Land aber beispielsweise sogar eine noch ausgedehntere Maskenpflicht vorsehen, richte sich die Stadt dann nach dieser.