Letzter hessischer Kreis lockert Corona-Notbremse

aus Coronavirus-Pandemie

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Auswertung eines Corona-Abstriches. Symbolfoto: dpa

Landesweit sind in Hessen die Corona-Beschränkungen der Bundesnotbremse gefallen. Auch im letzten verbliebenen Kreis. Insgesamt ist die Pandemielage stabil. Ein Überblick.

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WIESBADEN. Als letzte hessische Region hat der Kreis Waldeck-Frankenberg am Donnerstag die erste Lockerungsstufe des Landes erreicht. Damit gelten nun auch in dem nordhessischen Kreis Erleichterungen unter anderem bei privaten Treffen, für den Einzelhandel oder die Gastronomie. Die erste Öffnungsstufe greift nach Angaben des Landes in insgesamt 8 Kreisen und kreisfreien Städten. In der zweiten Stufe, in der weitergehende Lockerungen gelten, befinden sich 18 Kommunen.

Damit gilt derzeit in keinem Kreis und keiner kreisfreien Stadt die Bundesnotbremse mit strikten Corona-Beschränkungen mehr. Wo und wann Lockerungen in Kraft treten können, richtet sich nach der Inzidenz, also der Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

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447 neue Corona-Infektionen

Auch sonst blieb die Pandemielage in Hessen am Donnerstag stabil. Binnen 24 Stunden wurden 447 neue Corona-Infektionen registriert, wie aus den Daten des Robert Koch-Instituts (3.11 Uhr) vom Donnerstag hervorgeht. Die Zahl der Menschen, die mit oder an dem Virus gestorben sind, erhöhte sich um zehn auf insgesamt 7.382 Tote seit Beginn der Pandemie. Die Inzidenz sank auf 41,3 - am Vortag hatte sie bei 46,1 gelegen.

Am höchsten war die regionale Inzidenz mit einem Wert von 80,2 im Landkreis Groß-Gerau und 71,0 im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Im Vogelsbergkreis war die Inzidenz mit einem Wert von 18,0 am niedrigsten.

In den Intensivstationen hessischer Kliniken wurden 194 Covid-19-Patienten behandelt, 100 mussten künstlich beatmet werden.

Nach Daten des Robert Koch-Instituts waren 44,7 Prozent der Menschen im Alter über 18 Jahren in Hessen mindestens einmal geimpft (Stand Donnerstag, 10.20 Uhr), vollständig geimpft waren 17,5 Prozent der Hessen. Damit bildete Hessen bundesweit das Schlusslicht hinter Niedersachsen.

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Laut dem hessischen Sozialministerium können Kreise und kreisfreie Städte in Stufe 2 bei einem erneuten Überschreiten der 50er-Inzidenz nicht in die strengeren Regeln der Stufe 1 zurückfallen. Lediglich bei einer erneuten Überschreitung der 100er-Grenze sowie dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen komme eine Verschärfung durch das Auslösen der Bundesnotbremse in Betracht.

Von Eva Krafczyk