Landesliste Saar-Grüne endgültig nicht zur Wahl zugelassen

Die Grünen im Saarland dürfen nach einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen. Hintergrund ist ein Streit in Landespartei. Foto: Oliver Dietze/dpa

Bundeswahlausschuss entscheidet: Die Grünen im Saarland dürfen endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen.

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BARLIN/SAARBRÜCKEN. Die Grünen im Saarland dürfen endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin entschieden. Er wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück.

Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste danach für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.

Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen. Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt.

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Saar-Grüne "sehr enttäuscht" über Nicht-Zulassung der Liste

Die saarländischen Grünen haben die endgültige Nicht-Zulassung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl bedauert. "Ich bin enttäuscht über das Ergebnis. Auf jeden Fall", sagte Grünen-Politikerin Lisa Becker, die als Vertrauensperson der Partei fungiert, nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses. "Im Moment können wir nichts mehr ausrichten. Da ist es jetzt einfach so wie es ist." Juristisch könne sie den Beschluss aber "nicht ganz nachvollziehen".

Möglich wäre nach der Bundestagswahl ein Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag zu beantragen, sagte Becker. Wenn dieses dann "nicht zu unseren Gunsten" ausgehe, könnten die Grünen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Ob die Grünen diese Schritte gehen würden - das sei noch offen.

Der Bundeswahlausschuss hat am Donnerstag in Berlin entschieden, dass die Landesliste der Grünen im Saarland ausgeschlossen wird. Damit wurde die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses als unbegründet zurückgewiesen. Der Beschluss hat zur Folge, dass die Grünen im Saarland nicht mit der Zweitstimme gewählt werden können. Dies wird das bundesweite Zweitstimmenergebnis schmälern.

Von dpa