Hessen: Mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen

aus Coronavirus-Pandemie

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Zuneigung ist für viele Patienten in einem Altenheim oder Hospiz wichtig.  Archivfoto: Isabel Mittler

Das Corona-Kabinett in Wiesbaden hat weitere Lockerungen beschlossen. Betroffen: Besuche in Pflegeheimen, der Handel und Großveranstaltungen.

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WIESBADEN. Hessen lockert die Besuchsregeln in den Alten- und Pflegeheimen. Vom kommenden Montag an dürften die Bewohner drei Mal in der Woche Besuch empfangen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstagmittag. Bislang galt die Regel: Pro Woche darf eine Person für eine Stunde unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Bewohner kommen. Die neue Regelung sei ein gewaltiger Schritt für die Bewohner und deren Angehörige, aber auch für die Betreiber der Einrichtungen, sagte Bouffier. Bei Menschen mit Behinderungen werde ein Besuch pro Tag erlaubt, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne). Zudem werden in Hessen die Seniorenbegegnungsstätten sowie die Einrichtungen der stationären und teilstationären Tagespflege wieder geöffnet.

Im Handel dürfen ebenfalls von Montag an mehr Menschen in die Geschäfte, auch dies gehört zu den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts. Bislang ist maximal eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche zugelassen, künftig eine Person pro zehn Quadratmeter – also können doppelt so viele Kunden wie bisher rein. Damit hat Hessen von Montag an die gleiche Mengenbegrenzung, die in Rheinland-Pfalz bereits seit Wochen gilt. Es müssten weiterhin eine Alltagsmaske getragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die bisherige Möglichkeit für Geschäfte, sonntags zwischen 13 und 18 Uhr zu öffnen, entfällt hingegen ab nächster Woche. Hessen sei ohnehin das letzte Bundesland gewesen, in dem dies so möglich gewesen sei, sagte Bouffier.

Auch bei Großveranstaltungen lockert Hessen die Regeln: Bislang sind Veranstaltungen bis 100 Menschen ohne Genehmigung durch das Gesundheitsamt möglich, vom Montag an sind Veranstaltungen bis 250 Personen ohne entsprechende Genehmigung erlaubt – Voraussetzung: die grundlegenden Vorgaben zu Hygiene und Abstand müssen eingehalten werden.

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Es gebe „Anlass zur Veränderung, aber keinen Anlass, die Grundlinie zuverlassen“, sagte Bouffier mit Blick auf die derzeitige Infektionslage und die nun beschlossenen Lockerungen. Es bleibe beim „hessischen Weg“, besonnen und Schritt für Schritt vorzugehen. Großveranstaltungen, bei denen die Hygiene- und Abstandsregeln schwer umzusetzen sind, blieben deshalb noch bis mindestens Oktober in Hessen verboten. „Ich hoffe, dass wir wieder Weihnachtsmärkte feiern können. Das weiß aber niemand“, sagte er. Denn niemand wisse, wie sich die Krankheit weiter entwickle. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Großveranstaltungen müssten immer entlang der Linie getroffen werden: Wer war da? Bei Konzerten könne dies und damit auch eine Infektionskette möglicherweise nachvollzogen werden, bei größeren Volksfesten nicht.

Unter Großveranstaltungen fallen auch Spiele der Fußball-Bundesliga – ob und wann wieder Spiele mit Fans im Stadion stattfinden dürften, darüber sei noch keine Entscheidung gefallen, sagte der hessische Ministerpräsident. Da es sich hierbei um bundesländerübergreifende Veranstaltungen handele, müsse es ein bundesweit einheitliches Vorgehen in Absprache mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) geben.

Die neuen Regelungen in Hessen gelten laut Landesregierung vorerst bis zum 16. August. Unter www.corona.hessen.de können die jeweils neuesten Regeln und Verordnungen eingesehen werden.