Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mann hat Freigang - und überfällt einen Geschenkartikelladen. Klingt komisch, ist aber so passiert. Jetzt stand der Mann erneut vor Gericht.
FRANKFURT. Weil er während eines Freigangs einen Laden überfallen hat, ist ein Häftling vom Landgericht Frankfurt zu weiteren vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 51-Jährige verbüßt derzeit noch eine lebenslange Strafe wegen Mordes an einer Nachbarin. Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte war im März dieses Jahres mit einer Gartenharke in den Geschenkartikelladen im Frankfurter Ostend gekommen und hatte die Inhaberin aufgefordert, ihm Geld zu geben. Als die Frau sagte, dass sie keines habe, verließ er das Geschäft. Anschließend wurde er festgenommen. Vor Gericht räumte er ein, in dem Laden gewesen zu sein. Er sei allerdings kurz zuvor überfallen worden und habe deshalb Geld für die Heimfahrt in die Haftanstalt benötigt.
Das Gericht wertete dies jedoch als Schutzbehauptung. Erhebliche Gewalttaten hätten den gesamten Lebensweg des 51-Jährigen gezeichnet. "Es ist uns ein Rätsel, warum Sie zu der Tat geschritten sind und ihre gesamten Zukunftsaussichten kaputt gemacht haben", sagte der Gerichtsvorsitzende. Strafmildernd habe sich lediglich der Umstand ausgewirkt, dass es beim Versuch geblieben und kein weiterer Schaden oder Verletzungen beim Opfer entstanden sei.
Von dpa