Die angeordnete Maskenpflicht durch den Staat zur Corona-Bekämpfung ist rechtmäßig. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht in Koblenz klargestellt.
KOBLENZ. Die zur Corona-Bekämpfung angeordnete Maskenpflicht ist laut Gerichtsurteil rechtmäßig. Diese Pandemie stelle eine erste Gefahr dar, die das Einschreiten des Staates weiterhin gebiete, teilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag seinen Beschluss mit (Az. 6 B 10669/20.OVG). Zwar sei die Zahl der festgestellten Neuinfektionen rückläufig, es bestehe aber weiter die Gefahr einer Verbreitung und damit einer Überlastung des Gesundheitswesens. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde weiterhin als hoch eingeschätzt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehöre zu den zentralen Instrumenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Ein Mann aus dem Kreis Mayen-Koblenz hatte sich mit einem Eilantrag gegen die entsprechende Verordnung gewandt, das Verwaltungsgericht lehnte seinen Antrag ab. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wies nun das Oberverwaltungsgericht zurück.
Von dpa