Fall Sven B.: Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft

Ein Wappen mit dem Hessen-Löwen ist in einem Gerichtssaal des Landgerichts an der Wand befestigt.

Der frühere Fußballtrainer soll mindestens zehn Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft zählte am Freitag in Frankfurt fast 70 Einzelfälle auf.

Anzeige

Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Missbrauchsprozess gegen den ehemaligen Jugendtrainer Sven B. 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert. Als Höchststrafe wären 15 Jahre möglich. Die beiden Anklagevertreter erwähnten am Freitag in einer nicht-öffentlichen Sitzung vor dem Frankfurter Landgericht insgesamt 69 Einzelfälle. Dem 35 Jahre alten Sven B. werden schwere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Missbrauch, Körperverletzung und das Anfertigen kinderpornografischen Materials vorgeworfen.

Staatsanwaltschaft: Jugendtrainer soll mindestens zehn Opfer sexuell missbraucht haben

Der Hattersheimer soll mindestens zehn junge Männer und Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen zehn und 17 Jahre alt waren, sexuell missbraucht haben. Die Fälle sollen sich zwischen Januar 2014 und Oktober 2021 ereignet haben. Der Prozess sorgte bundesweit auch deshalb für Aufsehen, weil Sven B., der für mehrere Clubs im Rhein-Main-Gebiet tätig war, mit einer perfiden Methode vorgegangen sein soll. Laut Anklage soll er seine Opfer zunächst über Messenger-Dienste anonym bedroht und den verängstigten Jungen anschließend seinen Schutz angeboten haben. Die so in die Wohnung des Angeklagten gelockten Opfer seien von diesem mit Alkohol und zum Beispiel in Schokodrops verabreichten Schlafmitteln bewusstlos gemacht und anschließend vergewaltigt worden. Teilweise soll Sven B. das auch gefilmt haben.

Sven B. sitzt seit dem 9. Dezember 2021 in Untersuchungshaft. Am 24. September 2022 begann der Prozess gegen ihn. Der Angeklagte schwieg über Monate, im Februar soll er dann ein Teilgeständnis abgelegt haben. Details dazu sind nicht bekannt. Der Prozess findet zum Schutz der Opfer, die als Zeugen ausgesagt haben, größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für den 13. März sind die Plädoyers der Nebenklage und Verteidiger geplant. Das Urteil soll Ende März verkündet werden.