Seit heute ist Schluss mit den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle. Für wen es Ausnahmen gibt, welche Belege man hierfür benötigt und was bei uns in der Region gilt.
RHEINLAND-PFALZ / HESSEN. Wenn am heutigen Donnerstag die neue Corona-Testverordnung in Kraft tritt, wird es Corona-Schnelltests zwar weiterhin geben, sie werden aber nicht mehr für alle kostenlos sein. Künftig müssen sich die Bürger im Normalfall mit drei Euro an den Kosten für den Test beteiligen. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 25. November.
Was ändert sich grundsätzlich?
Bisher hatte jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche – auch ohne Corona-Symptome oder einen bestimmten Anlass. Der Testbescheid konnte überall dort, wo er gefordert wurde, als Nachweis verwendet werden. Jetzt kann man sich gegen eine Eigenbeteiligung von drei Euro vor einer Risikoexposition testen lassen – zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen wie Konzerten oder Theatervorstellungen. Das gilt auch, wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt. Symptomatische Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen. Kostenlose Tests gibt es nur noch für bestimmte Personengruppen.
Wer bekommt die Tests weiterhin kostenlos?
Weiterhin kostenlos gibt es die sogenannten Bürgertests für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere im ersten Trimester, Krankenhaus- und Pflegeheimbewohner, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und alle Personen, die sich nicht impfen lassen können. Zudem haben auch pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung sowie deren Betreuer Anspruch auf kostenlose Tests. Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Wie wird kontrolliert, ob man unter die Ausnahmeregelung fällt?
Um Missbrauch in den Testzentren zu erschweren, müssen die Bürger belegen, dass sie zu einer der vulnerablen Gruppen gehören und ihren Testanlass in jedem Fall schriftlich begründen, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Die entsprechenden Vordrucke zur Selbstauskunft erhält man bei der jeweiligen Teststelle. Schwangere können den Mutterpass vorlegen, Haushaltsangehörige von Infizierten, deren Testergebnis. Als Nachweis muss – wie auch bisher – ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Für Kinder ohne Ausweis müssen die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen.
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Warum sind die Tests nicht mehr für alle kostenlos?
Die nur noch anteilige Kostenübernahme durch den Bund ist aufgrund der angespannten Haushaltslage nötig geworden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Ich will keinen Hehl daraus machen. Ich hätte die kostenlosen Bürgertests für alle gerne weitergeführt.“ Sie würden im Schnitt aber derzeit eine Milliarde Euro im Monat kosten. Die Länder hätten aber die Möglichkeit, den Bürgeranteil an den Tests zu übernehmen, um so auf ein erhöhtes Ausbruchsgeschehen zu reagieren, so Lauterbach. Die Länder-Ressortchefs hatten allerdings schon signalisiert, dass sie keine Spielräume für eine Kostenbeteiligung sähen.
So ist der Stand in Rheinland-Pfalz Über den 30. Juni hinaus wird es auch in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit geben, sich testen zu lassen, heißt es aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium. Die Kosten für die Testungen zum Schutz der vulnerablen Gruppen werden umfassend vom Bund übernommen. Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus keine weiteren Personengruppen substituieren. Bürgertests für andere Zwecke wie etwa den Besuch von Großveranstaltungen oder für Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, müssen einen Selbstkostenanteil von drei Euro zahlen. Uneingeschränkte kostenlose Testungen seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr notwendig.
So ist der Stand in Hessen Bislang habe es eine klare Aufgabenabgrenzung bei der Pandemiebekämpfung gegeben, bestätigt das hessische Sozialministerium: „Der Bund hat die Testzentren finanziert, die Länder haben die Tests in den Schulen, bei den Kinderbetreuungseinrichtungen und für die eigene Verwaltung sowie – besonders hervorzuheben – die Impfzentren finanziert. Daher gibt es keine Veranlassung für die Länder, den Bund hier aus seiner Verantwortung zu entlassen.“ Auch die Kosten der Übernahme des Bürgerbeitrags sowie der Administration einer solchen Maßnahme seien zurzeit in keiner Weise abschätzbar und könnten zu einem für den Landeshaushalt nicht tragfähigen Haushaltsrisiko in schnell dreistelliger Millionen-Höhe führen.