Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz.
Redaktion
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BERLIN. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.
Von dpa