Das Grünflächenamt teilt mit, dass bis auf weiteres nur Verwandte ersten Grades, also Eltern oder Kinder des oder der Verstorbenen an der Beisetzung teilnehmen dürfen. Weitere direkte Angehörige können mit dabei sein, wenn es dann insgesamt nicht mehr als sechs Personen sind. Die Bestattungsinstitute müssen mindestens 24 Stunden vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung eine Liste der Teilnehmer schicken.
Bei Erdbestattungen nimmt ein Friedhofsmitarbeiter die Angehörigen an der Trauerhalle in Empfang und führt sie zur Grabstätte, wo die_Sargträger stehen. Der Sarg wird dann im Beisein der engsten Angehörigen beigesetzt. Bei Urnenbestattungen gehen die Angehörigen mit einem Friedhofsmitarbeiter und der Urne zur Grabstätte.
Weitere Angehörige können die Grabstätte frühestens zwei Stunden nach der Trauerfeier und erst nach dem Schließen des Grabs besuchen. Nach den zurzeit geltenden Kontakteinschränkungen sind das maximal zwei Personen gemeinsam. Ausnahmen gibt es bekanntlich nur, wenn die Menschen zu einem gemeinsamen Haushalt gehören.
„Bei allen Terminen, die im Freien stattfinden, ist ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zu den Friedhofsmitarbeitern einzuhalten. Die Abstände werden, soweit möglich, mit Markierungen gekennzeichnet“, heißt es weiter aus dem Grünflächenamt. „Ein Abschiednehmen am offenen Sarg ist nicht möglich.“
Wie berichtet, bleiben die Trauerhallen weiterhin geschlossen. Bis auf Weiteres werden Grabstätten nur im Sterbefall verkauft.