Keine Regelunterschiede mehr zwischen Delta und Omikron

aus Coronavirus-Pandemie

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Wer in Quarantäne muss, kann sich nach sieben Tagen mit einem Negativtest freitesten. Symbolfoto: dpa

In Wiesbaden gelten neue Isolations- und Quarantäneregeln für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen. Omikron- und Deltavariante werden nun gleichbehandelt.

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WIESBADEN. Mit Inkrafttreten der neuen Isolations- und Quarantäneregeln müssen sich Corona-Infizierte mit positivem Schnell- oder PCR-Test zehn Tage isolieren – unabhängig vom Impfstatus. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht nötig. Eine Freitestung nach sieben Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test. Für Beschäftigte in Kliniken und Altenheimen gilt: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Was gilt für Haushaltsangehörige?

Für die Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (beispielsweise Partner, Eltern, Kinder) gelten grundsätzlich zehn Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich. Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach fünf Tagen freitesten lassen.

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Wer ist von der Quarantänepflicht befreit?

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit diesem Nachweis: dreifach geimpft (geboostert); genesen und doppelt geimpft; doppelt geimpft und genesen; geimpft, genesen, geimpft; frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung); frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests); genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung).

Was gilt für Personen außerhalb des eigenen Hausstands?

Für weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gilt: Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt. Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.