Umgang mit problematischen Dateien im Handy-Gruppenchat
Die Polizei ermittelt immer wieder bei strafrechtlich relevanten Nachrichten in Handy-Klassenchats. Wie schnell man sich strafbar machen kann, erklärt ein Polizist in Kranichstein.
Polizist Sascha Rühl erklärt Achtklässlern der Darmstädter Erich-Kästner-Schule, wie sie mit strafrechtlich relevanten Dateien umgehen sollten.
(Foto: Polizeipräsidium Südhessen)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
DARMSTADT - (red). Sich im Gruppen- oder Klassenchat auf dem Smartphone strafbar machen? Das ist mitunter schneller passiert, als man denkt. Das haben nun Achtklässler der Kranichsteiner Erich-Kästner-Schule bei einer Veranstaltung mit Polizeihauptkommissar Sascha Rühl erfahren. Er ist einer Mitteilung der Polizei zufolge auch Schutzmann vor Ort für den Darmstädter Stadtteil Kranichstein.
Seit einiger Zeit muss die hessische Polizei der Mitteilung zufolge immer wieder bei strafrechtlich relevanten Nachrichten in Klassen- beziehungsweise Gruppenchats in bekannten Messenger-Diensten wie beispielsweise WhatsApp ermitteln. Bei diesen Nachrichten handele es sich meist um Bilder und Videos mit pornografischen Inhalten oder Gewaltdarstellungen. Insbesondere die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie sei eine besondere Herausforderung.
Rühl besucht deshalb immer wieder Schulklassen, um Schüler für die Thematik zu sensibilieren und auf Gefahren hinzuweisen. Beim jüngsten Besuch in Kranichstein wurde er von Schulsozialarbeiterin Doren Böckmann und der Lehrerin Simone Schrauder unterstützt.
Im Rahmen des Unterrichts erfuhr die Klasse, dass mit dem leichtfertigen Umgang solcher Chat-Nachrichten rasch Straftatbestände erfüllt sein können, wie sexueller Missbrauch von Kindern oder die illegale Verbreitung beziehungsweise der Besitz kinder- oder jugendpornografischer Schriften nach dem Strafgesetzbuch.
Auch auf die daraus möglicherweise resultierenden Folgen ging der Schutzmann ein. In einem Ermittlungsverfahren kann die Polizei Smartphones aller Chatmitglieder sicherstellen und je nach Sachlage können sich Durchsuchungen und Vernehmungen bei den Eltern anschließen. Denn auf diese liefen in den meisten Fällen die Mobilfunkverträge ihrer Kinder.
Und wie soll man sich nun im konkreten Fall verhalten? Rühl sagt: sich im Chat von der Datei distanzieren, aus der Chatgruppe austreten und strafrechtlich relevante Bilder keinesfalls an Dritte weiterleiten. Vorsicht ist dem Experten zufolge zudem geboten, wenn Screenshots von dem Bild gemacht werden oder es auf dem Smartphone gespeichert wird. Es drohen in diesen Fällen strafrechtliche Konsequenzen.
Eltern sollten mit ihren Kindern im Gespräch bleiben und dafür sorgen, dass problematisches Material gelöscht wird. Bei strafbaren Inhalten sollte umgehend die Polizei informiert werden, so Rühl.