Südhessen: Neue Wege bei der Kontrolle von Lebensmittelbetrieben

Seit dem vergangenen Jahr setzt das RP Darmstadt auf das „Zwei-Behörden-Prinzip“, bei dem RP und kommunale Behörden zusammenarbeiten. Die erste Bilanz fällt positiv aus.

Anzeige

DARMSTADT. (red). 2021 kam in Hessen erstmals ein neues Kontrollkonzept zur Überwachung von zugelassenen Lebensmittelbetrieben vollständig zur Anwendung. Die neuen Vorgaben für die amtliche Lebensmittelkontrolle wurden durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Nachgang zur Schließung der Firma Wilke im Herbst 2019 in Kraft gesetzt. Das neue Kontrollkonzept sieht im Kern vor, dass zugelassene Lebensmittelproduktionsbetriebe nicht mehr nur alleine von den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden, sondern in bestimmten Abständen und risikobasiert gemeinsam mit den Regierungspräsidien nach dem Zwei-Behörden-Prinzip überprüft werden. Das RP zieht nun nach dem ersten Jahr eine positive Bilanz. Die neuen Regelungen haben sich bewährt, heißt es in der Mitteilung.

Im zurückliegenden Jahr wurden 231 Kontrollen in zugelassenen Lebensmittelbetrieben gemeinsam mit den kommunalen Veterinärbehörden der Landkreise und Städte vorgenommen. Das RP hat seine Kontrolltätigkeit trotz der pandemiebedingten Einschränkungen unter Beachtung der jeweils gültigen Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. „Die Pandemie darf nicht zu Lasten der Lebensmittelsicherheit gehen, daher darf es für die Lebensmittelkontrolle auch keinen Lockdown geben“, so der zuständige Dezernatsleiter Dr. Tobias Lackner.

Unangekündigt aufgesucht wurden unter anderem Be- und Verarbeitungsbetriebe für Fleisch, Fisch und Eier, Großküchen, Molkereien sowie Kühl- und Gefrierhäuser. In den meisten Betrieben wurden kleinere bis mittelgradige Mängel bei der Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen, des baulichen Zustands und der betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen festgestellt, deren Beseitigung dann durch die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden überwacht werden konnte. Bei 16 Kontrollen mussten erhebliche lebensmittelrechtliche und in Schlachtbetrieben teilweise auch tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden. In diesen Betrieben waren zur Beseitigung der Mängel dann Verfahren durch die kommunalen Veterinärbehörden einzuleiten. Im Falle von zwei Betrieben wurde durch das RP ein Entzug der Zulassung und bei einem weiteren Betrieb ein Ruhen der Zulassung verfügt. Bei drei Betrieben wurde ein Zulassungsantrag abgelehnt, da die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden.