Bei der Polizei sind mehrere Fälle gemeldet worden, in denen Männer angeblich Kinder ansprechen. Wie sich Eltern verhalten sollen.
Südhessen. In Südhessen sind in den vergangenen Tagen mehrere Fälle bei der Polizei gemeldet worden, bei denen Kinder von Männern angesprochen worden sein sollen. Auch in den Sozialen Medien verbreiten sich die Meldungen über Kinderansprecher derzeit schnell. Wie das Polizeipräsidium Südhessen mitteilt, nehmen sie die Fälle ernst – warnen aber auch vor einer Panik in Sozialen Medien.
Bei der Polizei in Ober-Ramstadt haben sich besorgte Eltern gemeldet
Besorgte Erziehungsberechtigte haben Polizeisprecher Felix Seitz zufolge den Kontakt zu Polizeistationen gesucht. Ein Schwerpunkt liegt im Landkreis Darmstadt-Dieburg, unter anderem bei der Polizeistation in Ober-Ramstadt. Aber auch andere südhessische Polizeistationen sind wegen mutmaßlicher Fälle kontaktiert worden. Die Ermittler prüfen die Hinweise und stehen im Austausch mit den womöglich betroffenen Schulen und Eltern. Ob tatsächlich einer oder mehrere Kinderansprecher unterwegs sind, ist unklar.
Hier sehen Sie einen Facebook-Post der Polizei Südhessen.
Vorfälle sollten in jedem Fall der Polizei gemeldet werden. Dagegen warnt die Polizei davor, selbst über die Sozialen Medien wie Facebook oder Whatsapp über Kinderansprecher zu warnen. „Das ist häufig kontraproduktiv und führt zu einer Vielzahl von Fehlmeldungen, die die Ermittlungsarbeiten behindern und erschweren können”, erläutert Polizeisprecher Seitz.
Posts über Kinderansprecher in Soziale Medien können problematisch sein
Für Aufsehen hatte ein solcher Fall im Sommer 2021 geführt. Im August war ein damals 37 Jahre alter Pfungstädter von mehreren Passanten in Eberstadt umzingelt und festgehalten worden, weil Wochen zuvor ein Bild von ihm im Netz mit einer Warnung verbreitet worden war, er habe Kinder angesprochen – eine mediale Hetzjagd. Nachweislich war der Mann unschuldig. Ermittelt wurde schließlich gegen denjenigen, ebenfalls einen 37 Jahre alte Pfungstädter, der das Bild gepostet hatte. Es erfüllte den Tatbestand der Verleumdung, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Bildaufnahme und der Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz wegen der Verbreitung des Bildes.
„In gewissen Abständen sorgen Meldungen über sogenannte Kinderansprecher für große Besorgnis und Unsicherheit”, sagt Polizeisprecher Seitz. Er rät, Kinder auf solche Situationen vorzubereiten, allerdings „ohne sie zu ängstigen oder die Fantasie anzuregen”.
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