Mutmaßliche Morde in Lambrechter Seniorenheim: Waren zwei der...

Die Beziehung der drei Angeklagten, denen zwei Morde und ein Mordversuch in einem Lambrechter Seniorenheim angelastet werden, steht derzeit im Fokus des Prozesses. Archivfoto: dpa  Foto:

Im Prozess um zwei mutmaßliche Morde und einen Mordversuch in einem Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt in Lambrecht standen am Dienstag wieder Zeugenvernehmungen von...

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FRANKENTHAL/LAMBRECHT. Im Prozess um zwei mutmaßliche Morde und einen Mordversuch in einem Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt in Lambrecht standen am Dienstag wieder Zeugenvernehmungen von Mitarbeitern der Pflegestation an. Angeklagt für die Morde sowie für Misshandlungen und Diebstähle an den Bewohnern sind eine 27-jährige Altenpflegerin, ein 48-jähriger Altenpfleger und ein 24-jähriger Pflegehelfer des Heims.

Während bei der erneuten Zeugenvernehmung von Mitarbeiterinnen des AWO-Pflegeheims nichts wesentlich Neues zu den bisher schon bekannten Todesumständen der beiden Bewohnerinnen zutage kam, sorgte eine Erklärung der Verteidigerin des 48-jährigen Altenpflegers für Aufsehen, die sich um die Glaubwürdigkeit von WhatsApp-Nachrichten drehte, die die Angeklagten sich untereinander geschrieben hatten. Die Erklärung ließ die Strategie von Rechtsanwältin Jessica Hamed für die kommenden Plädoyers erkennen, die nach dem Zeitplan des Gerichts am 26./27. April vorgesehen sind. Und sie sorgte für Unmut bei Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz, die darin eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung sah.

Die zahlreichen „WhatsApp“-Nachrichten spielen eine wichtige Rolle in dem Prozess. Am vorigen Verhandlungstag war vom Gericht stundenlang ein Nachrichten-Wechsel zwischen dem 24-jährigen Angeklagten Danny L. und dem 48-jährigen Michael K. verlesen worden. Der 48-Jährige hat eine homosexuelle Orientierung und war damals in den jüngeren Kollegen verliebt. Um diesem zu gefallen, schenkte der Ältere ihm offenbar beträchtliche Geldsummen. In den verlesenen Chats zwischen beiden wird umfangreich beschrieben, wie Michael K. sich mit Männern zum käuflichen Sex verabredet, um Geld zu beschaffen. Während der 48-Jährige detailliert über die Freier und den Ablauf der Sex-Kontakte Bericht erstattet, übernimmt Danny L. in den Nachrichten die Rolle des Zuhälters und erteilt Anweisungen über Preise und Zahlungsweise. „Die Aussagen meines Mandanten sind reine Fiktion, er ist nie der Prostitution nachgegangen. Das Thema existierte nur in Chats“, erklärte Rechtsanwältin Hamed. Die Angaben darin seien zu abenteuerlich und übertrieben. Die genannten Preise lägen um das Zwei- bis Dreifache über den gängigen Preisen realer Sexanbieter, begründete sie ihre Ansicht. Die genannten Kontakte seien nicht glaubhaft, Michael K. habe das alles nur vorgespielt, sagte die Anwältin. Als Indiz für ihre These nannte sie eine größere Geldsumme aus einer Lebensversicherung des 48-Jährigen, die dieser dem Jüngeren versprochen habe. Michael K. sei damals aber in Privatinsolvenz gewesen, eine Lebensversicherung oder Geldsumme daraus habe es nicht gegeben. Die monatelangen, detaillierten Chats zum Thema Sexkontakte zeigten die Fähigkeit des 48-Jährigen, etwas vorzuspielen. „Dies wirft auch ein Licht auf die Chats zu den Morden“, zog die Anwältin hier eine Parallele. Die Nachrichten von Danny L. hierzu habe der 48-Jährige nicht ernst genommen. Michael K. selbst habe niemanden getötet.

Bisher hat nur der 24-jährige Danny L. zugegeben, eine 85-jährige Heimbewohnerin mit einem Kissen erstickt zu haben. Seine Aussagen bei der Polizei im August 2016 brachten den Fall erst ins Rollen. Wie die Anwältin weiter ausführte, seien in der Nacht, als die 85-jährige durch Danny L. ums Leben kam, auch zahlreiche Nachrichten mit belanglosen Inhalten gewechselt worden. Der 48-Jährige und die 27-jährige Angeklagte seien während des Chats eingeschlafen. „Nicht wahrscheinlich, wenn dabei ein Mensch getötet wird“, findet die Rechtsanwältin. Dies lasse nur den Schluss zu, dass die beiden die Nachrichten von Danny L. nicht ernst genommen hätten.

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Der Prozess wird fortgesetzt.