Mietwohnung, Eigentum oder ein WG-Zimmer – auch Privatpersonen können Wohnungen an Geflüchtete vermieten. Es gilt aber für beide Seiten, einige Spielregeln zu beherzigen.
REGION. Bereits rund drei Monate dauert der Krieg in der Ukraine an. Viele der Flüchtlinge und auch die Bevölkerung in Deutschland hatten zu Beginn gehofft, dass es sich nur um wenige Wochen handeln würde. Was zunächst häufig nur als übergangsweise Unterbringung für einen kurzen Zeitraum gedacht war, entwickelt sich zu einer Wohnlösung auf Dauer. Aber was sollten Bürger, die ukrainische Flüchtlinge privat aufnehmen, beachten? Ein paar kurze Antworten:
Erste Anlaufstelle kann die Kommune sein, einige haben mittlerweile auch Online-Kontaktformulare für die Vermittlung eingerichtet. Kommen Sie bei der Kommune nicht weiter, gibt es inzwischen einige Vermittlungsportale und private Initiativen im Netz: beispielsweise www.warmes-bett.de, www.unterkunft-ukraine.de, oder www.host4ukraine.com.
Wie viel Platz sollte zur Verfügung stehen?
Man sollte überlegen, wie viel Raum und Privatsphäre man selbst braucht und wie viel man den Gästen zugestehen kann. Auch ist mittlerweile klar, dass der Krieg wahrscheinlich nicht in ein paar Wochen vorbei sein wird. Auch deshalb sind vor allem abgeschlossene Wohnungen gefragt, oder zumindest eine Unterkunft, in der die Geflüchteten einen abgeschlossenen Bereich, ein Bad und eine eigene Küche haben.
Kann ich für den bereitgestellten Wohnraum Miete erhalten?
Ja, es muss aber immer ein Mietvertrag geschlossen werden. Ab 1. Juni erhalten Geflüchtete aus der Ukraine reguläre Sozialleistungen, statt wie bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dafür sind die kommunalen Jobcenter zuständig. Es gibt aber Vorgaben, wie groß die Wohnung pro Person höchstens sein darf und wie viel sie kosten darf. In den vergangenen Monaten haben die Sozialämter die Kosten übernommen.
Wie ist das in einer Mietwohnung geregelt?
Besuchsweise darf man Geflüchtete auch in seiner Mietwohnung unterbringen. Der erlaubnisfreie Besuch sollte aber maximal sechs bis acht Wochen dauern. Dauert die Unterbringung länger, muss eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden – diese kann unter Umständen auch verwehrt werden. Es sollte dann auch ein Untermietvertrag abgeschlossen werden. Ein Untermietvertrag ist besonders sinnvoll, wenn man Miete oder Nebenkosten vom Amt erstattet bekommen möchten.
Was ändert sich rechtlich, wenn die aufgenommenen Personen arbeiten?
Wenn diejenigen nicht mehr auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, muss die Frage der Unterkunftskosten privatrechtlich geklärt werden – so wie mit einem regulären Mieter auch.
An wen kann ich mich wenden, wenn das Zusammenleben nicht mehr funktioniert?
Sofern ein Mietvertrag geschlossen wurde, müssen die entsprechenden Fristen eingehalten werden. Die Kommunen sind für die Unterbringung zuständig – die ukrainischen Flüchtlinge werden in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen oder auch Hotelzimmern untergebracht. In Notfällen können auch die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder genutzt werden.