Am 6. November stimmen die Frankfurter über die Zukunft von Peter Feldmann ab, ab 18. Oktober steht der OB im Rahmen der Awo-Affäre vor Gericht. Seine Frau Zübeyde unterlag gerade.
RHEIN-MAIN / FRANKFURT. Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid gegen Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) laufen auf Hochtouren. Am 6. November haben 510.000 Wahlberechtigte die Abwahl des dann 64-Jährigen in der Hand. Stimmen 30 Prozent gegen ihn, hat Feldmann im Römer keine Zukunft mehr. Im Juli hatte er angeboten, eine Abwahl Ende Januar zu akzeptieren. Das dauerte den Stadtverordneten zu lange: Sie leiteten ein Abwahlverfahren ein. Das Votum akzeptierte der – spätestens seit seinen peinlichen Auftritten im Zuge des Europapokalsieges der Eintracht – hochumstrittene OB innerhalb der Frist nicht.
Abstimmung kostet die Stadt Frankfurt 1,6 Millionen Euro
Nun muss das Bürgeramt, Statistik und Wahlen also den zusätzlichen Aufwand stemmen, 4600 Wahlhelfer zu suchen, fast 400 Abstimmungsräume anzumieten und auszustatten. „Die Akquise der Wahlhelfenden kommt gut voran, sodass wir derzeit keine Bedenken haben“, teilt die Verwaltung auf Anfrage mit. Bei der Anmietung der Abstimmungsräume stünden „nur in wenigen Einzelfällen“ noch Bestätigungen der Vermieter aus. Der Versand der Wahl- beziehungsweise Abstimmungsunterlagen werde gemäß der gesetzlichen Fristen sechs Wochen vorm Abstimmungstag beginnen, also um den 26. September. Insgesamt kostet das Prozedere laut Amt 1,6 Millionen Euro.
Knapp drei Wochen vor der Abstimmung steht Feldmann vor Gericht: Am 18. Oktober beginnt der Prozess beim Landgericht gegen den unter Korruptionsverdacht stehenden Rathauschef. So soll seine, mittlerweile getrennt von ihm lebende, Frau Zübeyde als Leiterin einer Kindertagesstätte der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt „ohne sachlichen Grund“ ein übertarifliches Gehalt bezogen haben. Zudem hat die Awo laut Staatsanwaltschaft den SPD-Mann im OB-Wahlkampf 2018 durch die Einwerbung von Spenden unterstützt. Feldmann weist alle Vorwürfe zurück.
Kündigung nach zwei Jahren Krankschreibung
Unterlegen ist vor Gericht unterdessen Zübeyde Feldmann. Sie war von der Frankfurter Awo zum 30. September gekündigt worden, nachdem sie seit zwei Jahren durchgehend krankgeschrieben ist. Ihren Job als Leiterin einer Kita in Sossenheim besetzte man kommissarisch. Die Kündigung wollte die 36-Jährige nicht akzeptieren (oder nur gegen eine stattliche Abfindung) und ging dagegen gerichtlich vor. Beim Gütetermin vorm Arbeitsgericht gab es vergangene Woche allerdings keine Einigung. Laut Medienberichten bot ihr der Kreisverband eine Anstellung an, aber keine Abfindung. Am 1. Dezember soll nun der Kammertermin stattfinden.
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In den sozialen Netzwerken macht sich die arbeitsunfähige Erzieherin ihren eigenen Reim auf die Geschehnisse: Zu Fotos, die sie in schicker Garderobe mal im Museum, mal mit Freunden oder bei einer Veranstaltung mit Mikrofon zeigen, stellt Feldmann – meist türkische – Sinnsprüche wie „Wir wurden nicht geschaffen, um den Geschaffenen zu gefallen.“