Nach Busunglück: Ermittlungsverfahren gegen Busfahrer
Wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Busfahrer eingeleitet, der den folgenschweren Unfall am Wiesbadener Hauptbahnhof ausgelöst hatte.
Von Wolfgang Degen
Lokalredakteur Wiesbaden
Der Busunfall vor dem Wiesbadener Hauptbahnhof hat zu einem Großeinsatz geführt.
(Foto: Wiesbaden112.de)
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WIESBADEN - Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr gegen den 65-jährigen ESWE-Fahrer eingeleitet, der am 21. November am Hauptbahnhof einen folgenschweren Unfall ausgelöst hatte. Ein Mensch war getötet, 23 weitere verletzt worden. Der Bus hatte an der Haltestelle in der Bahnhofstraße gehalten, dann plötzlich beschleunigt und war über den die Fahrbahnen des 1. Rings und den die Fahrspuren trennenden Grünstreifen in die Haltestelle gekracht.
Die Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens sei „völlig normal“, erklärt Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen spreche alles für menschliches Versagen als Unfallursache. Es sei wohl von einer Verkettung unglücklicher Umstände auszugehen.