Der mutmaßliche Mörder Walter Lübckes, Stephan Ernst, ist ein hoch aggressiver Rechtsextremist - und erhielt für seine Straftaten bislang immer milde Urteile.
Von Christoph Cuntz
Redakteur Politik
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Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, wird am 2. Juli nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof abgeführt.
(Archivfoto: dpa)
- Die Karriere des Polit-Kriminellen Stephan Ernst begann in jungen Jahren: Am 31. Mai 1988 erhielt er eine „Ermahnung“ der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Da war er gerade 14 Jahre alt.
- Insgesamt hat Stephan Ernst im Bundeszentralregister, in dem rechtskräftige Entscheidungen der Strafjustiz gespeichert werden, zwölf Einträge. Am 8. Mai 1990 sprach das Amtsgericht Wiesbaden eine Verwarnung aus, verpflichtete ihn zu gemeinnütziger Arbeit. Der Grund: Als 16-Jähriger hatte er in einem überwiegend von Türken bewohnten Haus in Aarbergen (Rheingau-Taunus) fünf Liter Benzin ausgeleert und angezündet.
- Wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Diebstahls und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht im September 1990 zu vier Wochen Arrest.
- Im September 1993 wird der Vorwurf der Nötigung gegen ihn erhoben. Die Staatsanwaltschaft sieht von Strafverfolgung ab.
- Anfang Dezember 1993 steht er erneut vor Gericht wegen Diebstahls. Er wird zu zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt.
- Das Landgericht Wiesbaden verurteilt ihn am 12. Juni 1995 wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und einem Sprengstoffanschlag zu sechs Jahren Jugendstrafe.
- Am 16. Oktober 2003 steht er in Neumünster (Schleswig-Holstein) vor Gericht: Wegen Körperverletzung.
- Ein Jahr später erlässt das Amtsgericht Biedenkopf einen Strafbefehl gegen Stephan Ernst, weil er einen Polizisten beleidigt hatte.
- Am 27. Mai 2005 erneut ein Strafbefehl, dieses Mal vom Amtsgericht Kasel: Er hatte einen Radfahrer geschlagen.
- Am 6. März 2006 stand er abermals in Kassel vor einem Amtsrichter und musste wegen Besitzes eines Faustmessers eine Geldstrafe zahlen.
- Der letzte Eintrag stammt vom Amtsgericht Dortmund, das ihn am 20. April 2010 zu sieben Monaten Haft verurteilte, weil er 2009 mit weiteren Neonazis die Maikundgebung des DGB mit Steinen und Holzlatten angegriffen hatte. Trotz seines langen Vorstrafenregisters erließ das Gericht die Strafe auf Bewährung.