Gericht: Luftgewehrschüsse auf Katze sind keine Tierquälerei

ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht vom 23. Oktober 2020: Ist diese Katze wirklich ein Streuner? In der Regel trifft das nur auf struppige und magere Tiere zu - alle anderen sind auf Streifzug. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Im Körper einer Katze wurden beim Röntgen Luftgewehrgeschosse gefunden und der Nachbar wegen Tierquälerei angezeigt. Doch nun soll er nur wegen Sachbeschädigung verurteilt werden.

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FRANKFURT. Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde deshalb am Mittwoch lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1950 Euro (30 Tagessätze à 65 Euro) verurteilt. In erster Instanz hatte er vom Amtsgericht noch wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 16.100 Euro (70 Tagessätze à 230 Euro) erhalten.

Im Körper der Katze der Nachbarin des Mannes war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden worden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte. Der Mann war in einer Art Dauerzwist mit der Frau wegen deren Tieren. Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine "leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung" des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings "erhebliche Schmerzen" vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Von dpa